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Foto: AP Photo/Jeff Chiu

Das Oberlandesgericht Wien hat in seiner Rolle als Kartellgericht für Österreich entschieden, den Zusammenschluss zwischen Meta (vormals bekannt als Facebook) und der Gif-Plattform Giphy nicht zu untersagen. Dies ist allerdings an diverse Auflagen gebunden.

So muss Meta seinen Mitbewerbern weiterhin für fünf Jahre ab der Möglichkeit, den Zusammenschluss umzusetzen, einen diskriminierungsfreien Zugang zu Giphys Gif-Bibliothek bieten. Innerhalb von sieben Jahren ab dem möglichen Zusammenschluss muss Meta bei dem Aufbau eines alternativen Anbieters einer Gif-Bibliothek unterstützen. Und schließlich wird ein Auflagentreuhänder bestellt, der bei der Umsetzung der Auflagen hilft und die Einhaltung der Auflagen überwacht.

Diese Entscheidung kann noch beim Obersten Gerichtshof angefochten werden. Wenn sie rechtskräftig wird, wird in einem eigenen Verfahren geklärt, in welchem Umfang die Entscheidung veröffentlicht wird. Dabei wird es unter anderem um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen gehen.

Seitens von Meta wird die Entscheidung jedenfalls positiv aufgenommen, wie es ein Sprecher auf Anfrage des STANDARD formuliert: "Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichts, die anerkennt, dass Meta und Giphy gemeinsam das Giphy-Produkt für Millionen von Menschen, Unternehmen, Entwicklern und API-Partnern verbessern und damit mehr Wahlmöglichkeiten für alle bieten würden." Die Auflagen des Gerichts werden akzeptiert.

Wackelnde Giphy-Übernahme

In den vergangenen Monaten war die im Jahr 2020 durch Meta angekündigte 400 Millionen Dollar schwere Übernahme in verschiedenen Ländern auf den Prüfstand gestellt worden. So war der Deal im November vergangenen Jahres in Großbritannien für rechtswidrig erklärt worden. In diesem Verfahren in Großbritannien ist Meta in Berufung gegangen. Eine entsprechende Anhörung von dem Competition Appeals Tribunal ist für April angesetzt.

Die CMA hatte Meta zuvor Ende Oktober mit einem Bußgeld von 50,5 Millionen Pfund (60 Millionen Euro) belegt, weil sich der US-Konzern geweigert habe, angeforderte Informationen zur Übernahme von Giphy zu übermitteln. Damit wollte die Behörde nach eigenen Angaben den "Integrationsprozess" der beiden Unternehmen stoppen.

1,8 Millionen Euro Strafe

Nun hat die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde CMA Ende vergangener Woche Meta zu einer weiteren Strafzahlung von 1,5 Millionen Pfund (1,8 Millionen Euro) verurteilt. Erneut geht es darum, dass das Unternehmen im Rahmen der Übernahme den Auskunftspflichten gegenüber der Behörde nicht nachgekommen sei.

Konkret hatte es im Juni 2020 eine Anordnung (Initial Enforcement Order, IEO) gegeben, wonach Meta die Behörden bei schwerwiegenden Änderungen im Geschäftsfeld hätte informieren sollen. Drei Schlüsselmitarbeiter haben laut der Behörde aber das Unternehmen verlassen, ohne dass die CMA davon unterrichtet worden war. Auf Facebook entfallen über 50 Prozent des britischen Online-Werbemarkts.

Zu der jüngst durch die CMA ausgesprochenen Geldstrafe heißt es von Meta: "Wir sind enttäuscht über die Entscheidung der CMA, uns wegen des freiwilligen Ausscheidens von Mitarbeitern in den USA eine Geldstrafe aufzuerlegen. Wir beabsichtigen, das Bußgeld zu zahlen, aber es ist problematisch, dass die CMA Entscheidungen treffen kann, die sich direkt auf die Rechte unserer nach US-Recht geschützten Mitarbeiter in den USA auswirken könnten." (Stefan Mey, 7.2.2022)