Wirtschaftliche und religiöse Lobbygruppen hätten bisherige Bemühungen für mehr Diskriminierungsschutz blockiert, betonte die grüne Abgeordnete Ewa Ernst-Dziedzic.

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Ein Beherbergungsquartier zeichnete sich auf seiner Website als "Anti-Homo-Haus" aus.

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Wien – Grüne, SPÖ und Neos haben sich für eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes von Homosexuellen ausgesprochen. Immer noch dürfen diese beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern diskriminiert werden – ein Beherbergungsbetrieb in der Wachau zeigte das mit seiner Deklaration als "Anti-Homo-Haus" vor. Die grüne Nationalratsabgeordnete Ewa Ernst-Dziedzic sieht im Ö1-"Morgenjournal" die Möglichkeit, anlassbezogen an einer Gesetzesänderung zu arbeiten.

In Österreich gebe es unterschiedliche Lobbygruppen, etwa auf wirtschaftlicher und religiöser Ebene, die eine solche Änderung blockieren würden, sagte Ernst-Dziedzic. SPÖ-LGBTIQ-Sprecher Mario Lindner forderte ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung, das sei bisher an der ÖVP gescheitert. Die türkis-grüne Regierung hätte mehrere Anträge der SPÖ in der Sache abgelehnt.

Kritik, aber keine Forderungen von ÖVP und FPÖ

Auch der Neos-Abgeordnete Yannick Shetty sprach sich gegenüber Ö1 für das Ausweiten des Diskriminierungsschutzes aus: "Es kann im Jahr 2022 nicht sein, dass jemand von ganz alltäglichen Gütern und Dienstleistungen ausgeschlossen wird, lediglich aufgrund der sexuellen Orientierung."

Auch ÖVP-Generalsekretärin Laura Sachslehner und FPÖ-Abgeordnete Rosa Ecker kritisierten den Anlassfall. Ob sich die ÖVP damit einer Gesetzesänderung gegenüber offen zeigt, blieb im "Morgenjournal" unklar. Ecker will keine Überregulierung und verglich den Vorfall mit Betrieben, die keine Kinder als Gäste akzeptieren.

Einer Studie des Sora-Instituts zufolge erfahren LGBTIQ-Menschen in Österreich bereits in der Schule und im erwachsenen Alltag Diskriminierung etwa durch ungewöhnliche Fragen bei Bewerbungsgesprächen oder bei Wohnungsbesichtigungen. Gegen viele dieser alltäglichen Diskriminierungen können sie sich juristisch nicht wehren. (APA, red, 11.2.2022)