Kamila Walijewa darf im Einzel teilnehmen.

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Die russische Mitfavoritin Kamila Walijewa darf trotz eines positiven Dopingtests im Dezember im olympischen Eiskunstlauf-Einzel in Peking ab Dienstag an den Start gehen. Im Eilverfahren lehnte der Internationale Sportgerichtshof CAS am Montag die Einsprüche des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) und des Eislauf-Weltverbands (ISU) gegen die Aufhebung einer vorläufigen Sperre der 15-Jährigen ab. Laut IOC wird es vorerst keine Siegerehrung geben, sollte Walijewa nach der Kür (Donnerstag) unter den ersten drei rangieren.

Der Entscheidung dreier Juristen aus Italien, den USA und Slowenien war eine mehr als fünfstündige Anhörung in der Doping-Affäre vorausgegangen. Dabei ging es nur um die Startberechtigung. Der CAS wies in seinem Urteil darauf hin, dass Walijewa ob ihres Alters laut Wada-Regulativ eine geschützte Person ist. Dazu thematisierte der CAS, dass die Ergebnisse der Dopingprobe zu spät mitgeteilt wurden. Das sei "nicht Walijewas Fehler gewesen".

Die Ad-hoc-Kammer des CAS musste darüber befinden, ob die russische Anti-Doping-Agentur (Rusada) die vorläufige Sperre Walijewas wieder aufheben durfte. Den Dopingtest hatte die schlagartig zur bekanntesten Eiskunstläuferin der Welt aufgestiegenen Walijewa im Dezember bei den russischen Meisterschaften abgegeben. Der positive Befund auf das verbotene Herzmittel Trimetazidin sei vom Dopinglabor in Stockholm aber erst am 7. Februar übermittelt worden, hatte die Rusada mitgeteilt.

Einen Tag später, also nach Abschluss des Teambewerbs in Peking, sprach die Rusada gegen Walijewa eine Sperre aus. Nach einem Einspruch hob sie die Suspendierung aber nach einem Tag wieder auf.

Das IOC stellte noch am Montag klar, dass die Ergebnisse des Teambewerbs, den das Aufgebot des Russischen Olympischen Komitees (ROC) mit Walijewa vor den USA und Japan gewonnen hatte, und der Frauen-Konkurrenz erst nach dem Abschluss des Disziplinarverfahrens gegen die Russin offiziell werden. Im Fall einer Sperre steht im Raum, dass Walijewa nachträglich disqualifiziert wird und die Medaillen neu vergeben werden. Über der Starterlaubnis hängt quasi ein Damoklesschwert, der CAS-Spruch zieht womöglich einen Rattenschwanz an weiteren Verhandlungen nach sich.

Kein Freispruch

"Das ist ein schreckliches Dilemma. Eine sehr unbefriedigende Situation", sagte IOC-Sprecher Mark Adams. Das IOC habe gebeten, dass der CAS auch schon in der Hauptsache entscheidet. Darauf hätten sich aber nicht alle Beteiligten des Verfahrens einigen können. Adams betonte, dass Walijewa trotz Starterlaubnis keineswegs vom Dopingvorwurf freigesprochen sei.

Beim ROC löste der CAS-Spruch Jubel aus. "Morgen feuert das ganze Land sie und alle unsere wunderbaren Eiskunstläuferinnen an", schrieb das ROC. Für Eislauf-Verbandschef Alexander Gorschkow hatten "der gesunde Menschenverstand und die Gerechtigkeit gesiegt".

Die Wada stellte fest, die Aufhebung der vorläufigen Suspendierung der Russin stimme "nicht mit den Bestimmungen des Wada-Codes überein". Sie sei enttäuscht, dass der CAS die Bestimmungen des Codes nicht angewendet habe. Diese ließen "keine spezifischen Ausnahmen in Bezug auf obligatorische vorläufige Suspendierungen für ‚geschützte Personen‘ zu".

ÖOC-Präsident Karl Stoss sprach von einem "Thema, das wir gerne vermieden hätten. Der CAS-Urteilsspruch bedeutet, dass uns die Causa bis weit nach den Spielen beschäftigen wird. Mir tun die Athletinnen und Athleten leid, die bei der Siegerehrung nicht wissen, ob das Endklassement hält oder nicht. Und natürlich ist die Causa, die wieder eine russische Athletin betrifft, für Russland und den Sport allgemein höchst imageschädlich." (fri, APA, 14.2.2022)

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