Thomas Schmid hat dem U-Ausschuss vorerst abgesagt.

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Der Mann, dessen Chats so viel ausgelöst haben, wird zumindest vorerst nicht im U-Ausschuss erscheinen: Thomas Schmid hat seine Ladung für 2. März abgesagt. Rund um den Auftritt des früheren Generalsekretärs im Finanzministerium und späteren Chefs der Staatsholding Öbag hat sich ein rechtliches Verwirrspiel entwickelt, das so leicht nicht zu lösen sein wird.

In den U-Ausschuss geladen werden können nur Personen, die in Österreich leben. Das war bei Thomas Schmid noch der Fall, als die erste Ladung versandt wurde. Nach einiger Zeit gab es von ihm die Rückmeldung, dass er sich zum geplanten Zeitpunkt seiner Befragung im Ausland befindet. Um das zu untermauern, soll Schmid eine Buchungsbestätigung vorgelegt haben.

So etwas gilt als "genügende Entschuldigung", der U-Ausschuss beschließt dann keine Sanktionen wie eine Vorführung oder eine Beugestrafe. Das tritt meist erst dann ein, wenn die Auskunftsperson weitere Ladungen absagt oder gar nicht reagiert.

Umzug ins Ausland

Aber hier wird es bei Thomas Schmid nun knifflig. Denn dem Vernehmen nach hat er seinen Wohnsitz inzwischen ins Ausland verlegt. Das heißt, dass er nicht mehr zur Ladung gezwungen werden kann.

Zumindest theoretisch: Denn bei Schmid muss ja mitbedacht werden, dass es auch zahlreiche strafrechtliche Vorwürfe gibt. Entzieht sich Schmid dem österreichischen Parlament, könnte das auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft interessieren, die wiederum eine "Fluchtgefahr" attestieren und Untersuchungshaft beantragen könnte. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Weil sich die Justiz dem Vernehmen nach aber noch recht entspannt zeigt, nehmen nun Gerüchte über eine Kooperation von Schmid mit den Ermittlern wieder an Fahrt auf. Sein Anwalt Thomas Kralik will zu all dem nichts sagen.

Es sieht jedenfalls stark danach aus, dass am ersten öffentlichen Ausschusstag nur Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) befragt werden wird. Neben Schmid hat nämlich auch der Unternehmer Siegfried Wolf bereits eine Absage übermittelt. Der Fondsgründer Alexander Schütz wurde von der Parlamentsdirektion "angefragt", hat darauf aber noch nicht reagiert. (Fabian Schmid, 24.2.2022)