Im Zuge der Großdemonstration am 20. November des Vorjahrs wurde im Bereich Heldenplatz ein Polizeihubschrauber mehrmals von einem Laserstrahl getroffen. Einem Arbeiter drohen deshalb bis zu zehn Jahre Haft.

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Wien – "Und was wäre passiert, wenn Sie der Laser direkt im Auge getroffen hätte und Sie gar nichts mehr gesehen hätten?", will Georg Olschak, Vorsitzender des Schöffensenats im Prozess gegen einen 33-Jährigen, vom Piloten eines Polizeihelikopters wissen. "Dann hätte ich uns allen gratuliert", antwortet der Polizist ironisch. "Könnte es in so einer Situation zum Absturz kommen?" – "Ja, der Kollege hinten kann mir dann nicht mehr helfen", stellt der Beamte klar, wie gefährlich die Situation am Abend des 20. November über der Wiener Innenstadt gewesen ist.

Die beiden Polizisten beobachteten von ihrem Hubschrauber aus einer Höhe von 2.000 Fuß, das sind 600 Meter, wie der Pilot auf Olschaks Nachfrage umrechnet, eine Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen auf Heldenplatz und Ring. Gegen 17 Uhr, als sich der Zug durch das Burgtor in Bewegung setzte, habe er erstmals registriert, dass er vom Boden aus mit einem Laserstrahl geblendet werde, sagt der Zeuge. "Sobald der auf das Cockpit trifft, streut das Licht, und es wird hell. Im schlimmsten Fall sieht man durch die Scheibe gar nicht mehr nach draußen", erläutert der Pilot. Er habe daher sofort auf die Instrumente gesehen und konnte nicht mehr auf Sicht fliegen.

Mehrmals geblendet

Es war an diesem Abend nicht die einzige Blendung: Zwischen 17.05 und 17.50 Uhr traf das gebündelte Licht aus einem Laserpointer mehrmals das Cockpit, was der Grund ist, warum dem angeklagten Rumänen das Verbrechen der "vorsätzlichen Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt" vorgeworfen wird, für das ein bis zehn Jahre Haft drohen.

"Was machen Sie dort auf der Demonstration?", lässt Olschak seine erste Frage an den sichtlich geknickten Angeklagten übersetzen. "Meine Freunde haben mich eingeladen, weil sie dort ein Bier trinken wollten." – "Zufällig genau auf der Demo?" – "Wir sind nur durch die Menge spazieren gegangen." – "Da gibt es auch gemütlichere Orte zum Biertrinken", hat der Vorsitzende einen wertvollen Hinweis parat.

Laser als Arbeitshilfe

"Und woher haben Sie den Laser und wofür?", lautet die nächste Frage. "Ich habe ihn leider auf einem Flohmarkt gekauft, er hat mir bei der Arbeit geholfen." – "Wieso?", will Olschak wissen. "Ich bin Kranführer. Im Winter, wenn es dunkel ist, kann ich den Kollegen von oben zum Beispiel auf eine Schalung leuchten", erklärt der Unbescholtene. Was er offenbar nicht wusste: Sein Gerät war kein Spielzeug, sondern fiel unter die zweithöchste Laserklasse. Bei dieser seien auf 400 Meter Entfernung bleibende Augenschäden "wahrscheinlich", zitiert der Vorsitzende aus einem Dokument des Innenministeriums.

Warum er damals auf den fliegenden Heli geleuchtet hat, interessiert Olschak als nächstes. "Ich kann es mir nicht erklären. Es tut mir sehr, sehr leid", sagt der Angeklagte zunächst. Um dann zu präzisieren, dass er in der Freundesrunde zunächst spaßeshalber auf Gebäude gezielt hatte und dann auf den Hubschrauber. "Ich habe an nichts gedacht", wiederholt der Angeklagte. Sein Verteidiger Thomas Rachholz betont auch, dass sein Mandant nicht geflüchtet sei, als sich die Polizei genähert habe, und sofort zugab, dass er der Blender sei.

Kein Maßnahmenkritiker

Dem Verteidiger ist es auch wichtig herauszuarbeiten, dass der Angeklagte gar kein Maßnahmenkritiker sei, der etwas gegen die Polizei habe. "Waren Sie davor oder danach auf so einer Kundgebung?", fragt er daher. "Nein", ist die Antwort. "Sind Sie geimpft?" – "Ja."

Der zweite Polizist im betroffenen Luftfahrzeug bediente damals die Kamera, mit der die Exekutive filmte. Auch er erinnert sich, dass der Laser mehrmals eingesetzt wurde. Beim letzten Mal, gegen 17.50 Uhr, sei er kurz direkt im Auge getroffen worden. "Es war nur mehr grün", bestätigt er, dass er für eine halbe oder ganze Sekunde tatsächlich nichts mehr gesehen hatte. Der Angeklagte entschuldigt sich bei beiden Zeugen, die das nickend zur Kenntnis nehmen.

In seinem Schlussvortrag plädiert Rachholz für die in Westösterreich populäre Kombination aus einer bedingten Freiheits- und einer unbedingten Geldstrafe. "So hat er eine unmittelbare Konsequenz", ist der Verteidiger überzeugt.

"Das nimmt überhand"

Doch das justizielle West-Ost-Gefälle in Österreich macht dem einen Strich durch die Rechnung, und der Senat will sich offenbar nicht vorwerfen lassen, "Kuscheljustiz" zu üben. Das von Olschak nach kurzer Beratung verkündete Urteil lautet auf zwei Jahre Haft, acht Monate davon unbedingt. "Das nimmt überhand. In Wien-Schwechat, aber auch sonst wo", begründet der Vorsitzende, warum die Generalprävention in diesem Fall wichtig sei.

Es handle sich um ein "abstraktes Gefährdungsdelikt", es reicht also bereits, wenn der Pilot geblendet werden könnte. Und das verwendete Gerät sei ein "echt böser Laser" gewesen, betont Olschak noch einmal. Nach kurzer Beratung mit seinem Verteidiger nimmt sich der Angeklagte drei Tage Bedenkzeit, auch die Staatsanwältin gibt keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. (Michael Möseneder, 1.3.2022)