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Das rekonstruierte Wrack der Maschine des Malaysia-Airlines-Flugs MH17 wurde bei einer Pressekonferenz im Mai 2021 auf dem Militärflughafen Gilze-Rijen in den Niederlanden ausgestellt. Richter und Anwälte hatten damals das Wrack inspiziert.

Foto: AP/Peter Dejong

Kiew – Die Niederlande haben gemeinsam mit Australien bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) ein Verfahren gegen Russland wegen des Abschusses des Passagierflugs MH17 eingeleitet. Die Organisation solle feststellen, dass Russland verantwortlich und damit haftbar sei, erklärte die Regierung am Montag. Eine solche Feststellung eröffne den Weg zu Schadenersatzforderungen.

Die Maschine der Malaysia Airlines war im Juli 2014 über umkämpftem Gebiet in der Ostukraine von einer Buk-Luftabwehrrakete abgeschossen worden. Alle 298 Menschen an Bord wurden getötet, die meisten kamen aus den Niederlanden. Auch 27 Australier starben. Nach internationalen Untersuchungen kam die Buk-Rakete aus Russland. "Und genau das ist natürlich passiert", sagte der niederländische Außenminister Wopke Hoekstra der Nachrichtenagentur ANP. "Wir wissen, dass MH17 mit einer Buk der russischen Armee abgeschossen wurde." Moskau bestreitet jegliche Beteiligung.

Kein Bezug zum Ukraine-Krieg

Nach Ansicht der Niederlande hat Russland "durch den unrechtmäßigen Einsatz einer Waffe gegen ein ziviles Flugzeug" den Vertrag von Chicago über Garantien des sicheren zivilen Flugverkehrs verletzt. Die Einleitung des Verfahrens hat der Regierung zufolge nichts mit dem gegenwärtigen Ukraine-Krieg zu tun. Dieser Schritt sei nach langer sorgfältiger Vorbereitung genommen worden.

Bisher laufen im Zusammenhang mit dem Abschuss von Flug MH17 zwei Verfahren. Ein Strafgericht bei Amsterdam führt derzeit einen Prozess gegen vier Angeklagte der prorussischen Separatisten. Sie werden des Mordes an 298 Menschen beschuldigt. Der Prozess findet in Abwesenheit der Angeklagten statt. Außerdem haben die Niederlande ein Verfahren gegen Russland vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof angestrengt. (APA, 14.3.2022)