Waldhäusl bei einer Anhörung am Landesgericht St. Pölten Anfang Februar.

Foto: Regine Hendrich

St. Pölten – Der Verhandlungstermin kommenden Montag im Prozess um Amtsmissbrauch gegen den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine frühere Landesbedienstete in St. Pölten ist abgesagt worden. Als Grund nannte Sprecherin Birgit Eisenmagen eine Erkrankung der Richterin. Die Schöffenverhandlung um die Verlegung von Minderjährigen in das mit Stacheldraht begrenzte Asylquartier Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) soll am 7. April am Landesgericht weitergehen.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft den beiden Beschuldigten vor, im November 2018 die Verlegung von zumindest 14 minderjährigen Asylwerbern in ein der Anklage zufolge ungeeignetes Quartier veranlasst zu haben. Damit seien die Jugendlichen einer "ihre Persönlichkeitsentwicklung destabilisierenden Maßnahme unterworfen" worden. Die Betroffenen sollen damit in ihrem Recht auf Grundversorgung und Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft geschädigt worden sein.

Die ehemalige Landesbedienstete ist auch wegen Fälschung eines Beweismittels und Verleumdung angeklagt, weil sie im Ermittlungsverfahren eine E-Mail unvollständig vorgelegt und so den Verdacht auf ihren Vorgesetzten gelenkt haben soll. Die beiden Angeklagten bestreiten die Vorwürfe.

An den ersten beiden Verhandlungstagen im Februar waren die Angeklagten befragt worden. Beim dritten Termin waren erstmals Zeugen am Wort gewesen. (APA, 21.3.2022)