Zahlreiche Oligarchen haben ihre Vermögenswerte in ruhige Gewässer gesteuert.

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Viel Zeit blieb Alexey Mordaschow nicht, als der Westen kurz nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs beispiellose Sanktionen gegen Russland verhängte. Doch dem Oligarchen und ehemaligen TUI-Großaktionär könnte es gelungen sein, einige seiner Schäfchen ins Trockene zu bringen. Am 28. Februar – just an jenem Tag, an dem die EU die Maßnahmen verhängte – ordnete er seine Beteiligung an Tui neu.

Der Großteil des Aktienpakets mit einem Volumen von knapp 189 Millionen Euro steht nun in den Büchern eines Unternehmens auf den britischen Jungferninseln. Wer hinter der dortigen Firma steckt, ist nicht bekannt. Mit der Übertragung von weniger als 30 Prozent der Tui-Aktien vermied Mordaschow zudem, dass seine Gesellschaft eine Übernahmeofferte abgeben und damit genauere Details zu seiner eigenen Struktur nennen musste. Deutsche Behörden haben mittlerweile ein Prüfverfahren eingeleitet.

Mordaschow ist nur einer von vielen Oligarchen, denen es rechtzeitig gelungen sein könnte, ihr Finanzvermögen umzuschichten und ihre Yachten in sichere Häfen zu steuern. Andere Russen wie Alischer Usmanow haben es bereits seit Jahren perfektioniert, ihr europäisches Vermögen in verschachtelten Firmenkonstrukten zu verschleiern. Das mittlerweile berühmt-berüchtigte Waldschlössl am Attersee soll etwa dem ehemaligen russischen Vizepremier Igor Schuwalow gehören – über eine Stiftung in Liechtenstein. Auch Oligarch Roman Abramowitsch dürfte indirekt Häuser am Fuschlsee besitzen.

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Tarnen und täuschen

"Wir können in Österreich ins Firmenbuch und ins Grundbuch schauen", sagt Christoph Haid, Rechtsanwalt bei Schönherr, zum STANDARD. "Spätestens wenn ausländischen Gesellschaften etwa aus Liechtenstein oder Zypern und Firmen in Übersee involviert sind, haben die Behörden aber ein Problem." Die derzeit effektivste Methode sei daher, über geleakte Daten wie die Panama Papers, die Pandora Papers oder die Suisse Secrets an Informationen zu kommen. Auf offiziellem Weg sei es oft nicht möglich, die Verschleierungskonstrukte zu durchleuchten. "Da beißt man auf Granit", sagt Haid. "Die Behörden dürfen ja auch nicht auf Verdacht handeln, sondern müssen ihre Entscheidungen begründen."

Zuständig für die Sanktionen sind in Österreich das Innenministerium und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB). Das Innenministerium sucht nach sanktionierten Immobilien sowie Unternehmen und leitet die Informationen an die jeweiligen Grundbuch- und Firmenbuchgerichte weiter. Für das Einfrieren von Konten sind die jeweiligen Banken zuständig, die dabei von der OeNB überwacht werden. Die Nationalbank kann zudem per Bescheid anordnen, bestimmte Vermögenswerte einzufrieren.

Sanktionen gegen Russland sind für die Behörden nichts Neues; sie bestehen zum Teil schon seit 2014. Ob sie bisher effektiv waren, lässt sich jedoch schwer sagen. "Es gibt wenig Informationen dazu", sagt Rechtsanwalt Markus Heidinger von Wolf Theiss zum STANDARD. Vieles deute aber darauf hin, dass Österreich bei der Umsetzung bisher "nicht besonders motiviert gewesen sei". Die Nationalbank halte sich bedeckt und mache nicht einmal bekannt, wie viele Bescheide sie erlassen hat oder wie viel Vermögen eingefroren wurde. Dabei stützt sie sich auf Amtsverschwiegenheit und Bankgeheimnis.

Wenig Ressourcen, kaum Infos

Nachvollziehen kann das der Rechtsanwalt nicht. "Weder das Datenschutzrecht noch das Bankgeheimnis sprechen dagegen, anonymisierte Informationen zu veröffentlichen", sagt Heidinger. Auch im Rechtsinformationssystem des Bundes, in dem Entscheidungen der Höchstgerichte veröffentlicht werden, finden sich nur zwei Urteile zum Thema Sanktionen – ein Anzeichen dafür, dass es bisher nur wenige Verfahren gab.

"In den letzten Jahren hat es natürlich nie einen derartigen Fokus auf die Sanktionen gegeben wie jetzt", sagt Haid. "Ich bin aber nicht sicher, ob die aktuellen Ressourcen reichen, um alle sanktionierten Personen und deren Konstrukte zu durchleuchten." Die Behörden stünden vor einer "immensen Aufgabe", die sie nur mit zusätzlichem Personal bewältigen können. Deutschland hat mittlerweile eine Taskforce eingerichtet, die die Arbeit unterschiedlicher Behörden koordinieren soll. Auch die USA haben ein Team, das nur damit beschäftigt ist, Vermögenswerte aufzuspüren.

In Österreich gibt es dagegen keine Pläne, eine Taskforce zu gründen oder Personal aufzustocken. Die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), die im Innenministerium für die Maßnahmen zuständig ist, habe "entsprechende Ressourcen, um die jeweils aktuellen Sanktionen bearbeiten zu können", heißt es auf Anfrage des STANDARD. Die Prüfungen fänden laufend statt, zusätzliche immer dann, wenn die EU neue Sanktionslisten übermittelt. Wird sanktioniertes Vermögen entdeckt, leitet die DSN die Informationen an die Gerichte weiter. Bisher handle es sich aber "um Einzelfälle". Eine Auflistung mit eingefrorenen Summen oder Wertobjekten liege dem Ministerium nicht vor. (Jakob Pflügl, Bettina Pfluger, 23.3.2022)