"Sogenannte Polit-Aktivisten, die die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten diskreditieren und diese darüber hinaus noch beleidigen, dürfen nicht unkommentiert bleiben", wurde Nehammer bezüglich Fußis Tweet in einer Aussendung zitiert.

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Es ist eine Posse, die sich seit mittlerweile einem Jahr zieht und in der das Innenministerium bzw. der damalige Minister und jetzige Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) jede einzelne Auseinandersetzung verloren haben: Der Polit-Aktivist und PR-Berater Rudi Fußi verglich letzten Februar in einem Tweet, für den er sich später entschuldigte, Mitarbeiter der Wiener Polizei mit Polizeihunden, Letztere seien wahrscheinlich intelligenter. Das Innenministerium reagierte prompt, verurteilte die Äußerung in einer Aussendung, die tagelang auf der Startseite des Ministeriums zu finden war und in der Fußi strafbare Handlungen nachgesagt werden.

Zwei juristische Siege, keine Berufung

Seit Ende des Jahres ist nicht nur klar, dass nichts an dem Tweet strafrechtlich relevant war und die Staatsanwaltschaft Krems gegen diesen Freispruch doch nicht mehr berufen will. Bereits einige Wochen vorher stand fest, dass es das Ministerium und Nehammer waren, die Recht verletzt haben – nämlich jenes auf Datenschutz von Fußi.

Die Niederlage komplett macht für Nehammer und sein ehemaliges Ministerium nun die Entscheidung der Finanzprokuratur, Fußi finanziell zu entschädigen – in der Höhe von 4500 Euro. Denn obwohl die Beschwerde bei der Datenschutzbehörde für ihn erfolgreich war, musste Fußi diese ja finanzieren. Außerdem sei ein immaterieller Schaden für Fußi entstanden, sagt seine Anwältin Maria Windhager.

Finanzielle Hürden

Deswegen machten die beiden bei der Finanzprokuratur Ansprüche wegen Amtshaftung geltend. Die Finanzprokuratur war bereit, den pauschalen Abgeltungsbetrag zu bezahlen, über dessen Höhe mit dem Ministerium Rücksprache gehalten wurde.

Diese finanzielle Entschädigung freut den Aktivisten und Windhager zwar, denn Fußi sieht darin auch eine Art "Schuldeingeständnis" des Ministeriums. Allerdings werde auch deutlich, dass man es sich in Österreich noch immer finanziell leisten können müsse, um zu seinem Recht zu kommen.

Denn Windhager zufolge sei die Vorbereitung sehr aufwendig gewesen, da viele ungeklärte Rechtsfragen aufgegriffen wurden. Obwohl mit der Finanzprokuratur noch nachverhandelt worden sei, würde auch der jetzt zugesagte Betrag die entstandenen Kosten "bei weitem" nicht decken, sagt Windhager. Beim normalen tarifmäßigen Kostenersatz, der bei Freisprüchen gewährt wird, sei man ebenfalls meistens von den tatsächlichen Kosten entfernt. Von vielen Betroffenen werden daher auch eindeutige Rechtsverletzungen nicht verfolgt, sagt die Anwältin.

Zahlungsaufforderung an den Kanzler

Fußi kritisiert außerdem, dass nun die Steuerzahler ausgleichen müssen, was das Ministerium bzw. Nehammer falsch gemacht hätten. "Wie kommen wir alle dazu, das zu finanzieren?", sagt er. Wer eigentlich dafür zahlen müsse, sei Nehammer. "Ich fordere den Kanzler auf, die 4500 Euro aus seiner Tasche zu bezahlen. Für die Begleichung bei der Finanzprokuratur gebe ich ihm eine Woche Zeit."

Für das Innenministerium unter Nehammer ist es nicht die erste schlechte Nachricht diese Woche. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Montag die Abschiebungen von Tina, ihrer Schwester und der Mutter Anfang vergangenen Jahres nach Georgien, wie berichtet, für rechtswidrig erklärt.

Das Verhalten der Polizei bei einer Demonstration gegen diese Abschiebung war übrigens das, was Fußi zu seinem Intelligenzvergleich auf Twitter brachte. Der daraus resultierende Rechtsstreit dürfte nun seinen Schlusspunkt gefunden haben. (Lara Hagen, 22.3.2022)