Becher am Rasen bringt Kummer und Strafen.

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Frankfurt am Main/Bochum – Der Becherwurf eines Fußball-Fans an den Kopf des Schiedsrichterassistenten Christian Gittelmann beim deutschen Bundesligaspiel gegen Borussia Mönchengladbach hat für den VfL Bochum die erwartet bitteren Konsequenzen. Das Duell wurde vom DFB-Sportgericht mit 2:0 für die Gladbacher Gäste gewertet. Das teilte der DFB am Donnerstag mit. Bochum hatte ein Wiederholungsspiel gefordert, akzeptierte das Urteil jedoch am frühen Donnerstagabend.

"Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Bochum mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist", wird Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, in der DFB-Mitteilung zitiert. "Die Spielumwertung ist in Paragraph 18, Nummer 4, als Rechtsfolge zwingend und alternativlos vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten gut 20 Minuten ist daher nicht möglich." Über mögliche weitere Sanktionen gegen Bochum will das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entscheiden.

38-Jähriger als Täter

Die Gladbacher mit ÖFB-Teamverteidiger Stefan Lainer und ohne den Corona-infizierten Trainer Adi Hütter hatten in der Partie vom 18. März zum Zeitpunkt des Spielabbruches in der 68. Minute mit 2:0 geführt. Schiedsrichter Benjamin Cortus hatte die Partie vor 25.000 Zuschauern zunächst unter- und eine Viertelstunde später gänzlich abgebrochen. Die Polizei ermittelte inzwischen einen Tatverdächtigen. Dabei handelt es sich laut einer gemeinsamen Mitteilung der Polizei und der Staatsanwaltschaft um einen 38-Jährigen aus Bochum.

Bochum erwägt nun ein Alkoholverbot auf den Tribünen. Diese Maßnahme werde erörtert, sagte Ilja Kaenzig als Sprecher der Geschäftsführung des VfL Bochum der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung". Bereits im nächsten Heimspiel gegen Bayer Leverkusen könnte das Alkoholverbot greifen. (APA, 24.3.2022)