Das Salzkammergut ist reich an Naturschätzen. Auch Oligarchen bringen hier ihr Geld in Sicherheit.

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Die Seevilla am Fuschlsee gehört nicht Roman Abramowitsch, sondern seiner Tochter, die sie von der Frau eines Freundes ihres Vaters geschenkt bekommen hat. Genauso wenig gehört das Waldschlössl am Attersee Igor Schuwalow. Es befindet sich im Besitz eines Liechtensteiner Fonds, der in der Vergangenheit vom Sohn des Oligarchen verwaltet wurde.

Die Seevilla und das Waldschlössl sind nur zwei von zahlreichen Beispielen, die der Russian Asset Tracker, ein Rechercheprojekt mehrerer europäischer Medien wie "Profil" und "Le Monde", auf seiner Website auflistet: Immobilien, Yachten und Privatjets, die sich zwar nicht direkt im Eigentum sanktionierter Personen befinden, allem Anschein nach aber von ihnen kontrolliert werden.

Trotz der beispiellosen Wirtschaftssanktionen, die die EU gegen Russland verhängt hat, wurden viele dieser Vermögensgegenstände bisher nicht eingefroren. Es wirkte zuletzt so, als wären gerade die österreichischen Behörden bei der Umsetzung der Sanktionen, die zum Teil schon seit 2014 bestehen, nicht besonders erfolgreich. Die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) hat mit Stand Mitte März etwa Vermögenswerte von nur zwei Personen einfrieren lassen.

Aber liegt das tatsächlich daran, dass die Behörden zu lasch agieren, wie mitunter behauptet? Sind sie mit zu wenig Ressourcen ausgestattet? Oder fehlt es schlichtweg an den rechtlichen Möglichkeiten, verschachtelte Firmenkonstrukte und Strohmänner aufzudecken?

Schwieriger Beweis

Behörden könnten Vermögen einfrieren, wenn es von sanktionierten Personen "kontrolliert" wird, sagt Klara Kiehl, Rechtsanwältin bei Schönherr. Der Begriff erfasst also nicht nur formale Eigentümer, sondern auch Personen, die "faktischen Einfluss" auf einen Vermögenswert ausüben.

"Für Behörden ist es aber oftmals schwierig, diese Kontrolle auch tatsächlich nachzuweisen. Sie dürfen ja nicht auf Verdacht handeln", ergänzt Christoph Haid, Partner bei Schönherr. Besonders schwierig werde es, wenn Strohmänner ins Spiel kommen, die weder mit den Oligarchen verwandt sind, noch einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben.

Aber selbst familiäre Verbindungen reichen laut dem Obersten Gerichtshof (OGH) nicht als Beweis, erläutert Anwalt Wolfgang Gappmayer. In einer der raren Entscheidungen zum Thema war dem OGH diese Begründung des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zu wenig. Neben der familiären Verbindung hätte die Behörde "konkret" darlegen müssen, warum die Immobilie der sanktionierten Person zuzurechnen ist (OGH 24.9.2019, 5 Ob 134/19w). Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) verlangt einen "stichhaltigen" Beweis. "Das ist gewissermaßen das Dilemma des Rechtsstaats", sagt Gappmayer. "Manche Verbindungen liegen auf der Hand, der objektive Beweis ist aber schwierig."

Gerade im Bereich der Sanktionen gebe es jedoch eine "starke Mitwirkungspflicht" der Betroffenen, den Sachverhalt aufzuklären – vor allem dann, wenn Indizien vorliegen. Kommen die sanktionierten Personen dieser Pflicht zur Mitwirkung nicht nach, können die Behörden das bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.

Helfen würden aus Sicht von Gappmayer zusätzliche Ressourcen, um mehr Beweise sammeln zu können. Und auch der internationale Austausch sei essenziell. Ähnlich sieht das Haid: Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer, das seit zwei Jahren bestehe, reiche oft nicht aus. "Der Aufwand, den wahren Eigentümer ausfindig zu machen, ist zum Teil enorm."

Mangelnde Transparenz

"Es hat natürlich den Anschein, als wären die österreichischen Behörden in den letzten Jahren nicht wirklich ambitioniert gewesen", sagt David Walch von Attac Österreich. "Aber alle Länder haben Probleme damit, die Sanktionen durchzusetzen, weil schlichtweg die Transparenz fehlt."

Die aktuelle Debatte rund um Oligarchen spiegle ein Problem wider, auf das in den letzten Jahren auch Leaks wie die Panama Papers aufmerksam gemacht hätten. "Das Problem liegt aber nicht irgendwo in der Karibik, sondern in der Union selbst, in Staaten wie Luxemburg oder Zypern", sagt Walch. Attac fordere deshalb ein umfassendes Vermögensregister, das genau nachzeichne, wem welche Vermögenswerte gehören. Davon sei man aktuell noch weit entfernt. (Jakob Pflügl, 28.3.2022)