Der Prozess gegen Marian Kocner hätte ursprünglich am heutigen Montag fortgesetzt werden sollen. Kocner gilt mutmaßlicher Auftraggeber des Mordes von Jan Kuciak und dessen Ehefrau Martina Kusnirov.

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Bratislava – Das slowakische Gerichtsverfahren im international beachteten Journalistenmordfall von 2018 ist erneut auf unbestimmt verschoben worden. Der Prozess gegen den mutmaßlichen Auftraggeber des Mordes, Marian Kocner, und eine weitere Komplizin hätte ursprünglich am heutigen Montag fortgesetzt werden sollen, weitere Verhandlungstage waren für den 29. und 30. März angesetzt. Ein neuer Termin wurde laut Angaben slowakischer Medien noch nicht bestimmt.

Der Investigativreporter Jan Kuciak, der über Verflechtungen von Politik und Wirtschaft sowie große Korruptionsfälle berichtet hatte, wurde zusammen mit seiner Verlobten Martina Kusnirova am 21. Februar 2018 in ihrem Haus in Velka Maca erschossen. Beide waren 27 Jahre alt. Der Mord hatte in der Slowakei eine Welle regierungskritischer Proteste ausgelöst, in deren Folge der damalige Ministerpräsident Robert Fico zurücktreten mussten.

Empörung nach Freispruch

Während der Todesschütze und zwei weitere Komplizen bereits rechtskräftig verurteilt wurden, hatte das zuständige Sondergericht im westslowakischen Pezinok den Hauptangeklagten Kocner und dessen Mitangeklagte im September 2020 überraschend wegen Mangels an Beweisen freigesprochen. Der Freispruch sorgte landesweit für Empörung. Das Oberste Gericht der Slowakei hob den Freispruch später auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Sondergericht zurück.

Die mit Spannung erwartete Neuauflage am 28. Februar wurde aber nur wenige Stunden nach Beginn unterbrochen. Die Verteidigung warf einer der Richterinnen des zuständigen Senats Befangenheit vor und verlangte deren Ausschluss. Das Oberste Gericht gab dem Einwand vor knapp einer Woche statt und schloss Richterin Pamela Zaleska von der Entscheidung im Mordfall aus.

Antrag auf Befangenheit

Für die neuerliche Verzögerung sorgte nun ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Ausschluss zweier weiterer Richter des zuständigen dreiköpfigen Senats wegen Befangenheit. Sowohl Senatsvorsitzende Ruzena Sabova wie auch der Richter Rastislav Stieranka hatten auch im Fall des geständigen Todesschützen Miroslav Marcek, der im April 2020 vom Sondergericht zu 23 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, entschieden.

In der Urteilsbegründung wurde dabei auch detailliert das Handeln des Hauptangeklagten Kocner und seiner Komplizin geschildert, obwohl diese noch nicht rechtskräftig verurteilt waren. Somit wiederhole sich die Situation, die zuvor auch zum Ausschluss von Richterin Zaleska geführt hatte, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Jana Tökölyova, laut der Tageszeitung "Pravda" (Montagausgabe).

Das Oberste Gericht der Slowakei hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Dezember 2020 die Strafe von Marcek auf 25 Jahre Freiheitsentzug erhöht. Der als Auftraggeber des Mordes geltende Kocner und dessen Komplizin weisen weiterhin alle Vorwürfe weiterhin zurück. (APA, 28.3.2022)