Ob man als Kronzeuge zum WKStA-Superstar wird, ist nicht bekannt. Beantragt hat Sabine Beinschab die Kronzeugenschaft jedenfalls offiziell.

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In Summe soll die Meinungsforscherin Sabine Beinschab 65 Stunden lang von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einvernommen worden sein – das ist selbst für Beschuldigte in einer so komplexen Angelegenheit wie der Causa Umfragen ein außergewöhnlicher Wert. Aber Beinschab hatte viel zu erzählen, und von Beginn an ein klares Ziel: den Status als Kronzeugin. Am 17. März 2022 hat ihre Anwältin Katrin Blecha-Ehrbar nun den offiziellen Antrag dafür eingebracht. Er liegt dem STANDARD vor.

Sie argumentiert darin, dass durch Beinschabs Aussagen neue Ermittlungsstränge entstanden sind. Diese richten sich vor allem gegen Sophie Karmasin, die frühere Familienministerin und Chefin Beinschabs. Gegen die beiden wird nun auch wegen Geldwäscherei und wettbewerbsbeschränkender Absprachen im Vergabeverfahren ermittelt. Beinschab habe "ein reumütiges Geständnis" abgelegt und "freiwillig neue Tatsachen und Beweismittel offenbart", schreibt die Anwältin.

Zwang oder freiwillig

Allerdings gibt es einige Hürden für die Kronzeugenschaft: So heißt es sinngemäß, dass gegen den potenziellen Kronzeugen noch keine Zwangsmaßnahmen gesetzt werden dürften und das Herantreten an die Staatsanwaltschaft "freiwillig" erfolgen müsse. Vor ihrer ersten Einvernahme hatte es bei Beinschab allerdings bereits eine Hausdurchsuchung gegeben, außerdem war sie wegen Verdunkelungsgefahr sogar festgenommen worden.

Blecha-Ehrbar argumentiert hier, dass die Initiative zum Antrag auf Kronzeugenschaft von Beinschab ausgegangen sei. Außerdem sei gegen sie kein Zwang bezüglich jener Taten, die sie offenbart habe, ausgeübt worden – die seien der WKStA nämlich noch gar nicht bekannt gewesen. Wenn der Antrag angenommen wird, kann die Staatsanwaltschaft eine Diversion anbieten und die Strafverfolgung "unter dem Vorbehalt späterer Verfolgung" einstellen. Das muss an die Oberbehörden, also Oberstaatsanwaltschaft Wien und Justizministerium, berichtet werden, die dazu Weisungen erteilen können. Auch die Rechtsschutzbeauftragte ist einzubeziehen. Nun liegt der Ball also bei der WKStA. (Fabian Schmid, 30.3.2022)