Die Verordnung zum neuen, eingeschränkten Corona-Testsystem, die ab Freitag gültig sein wird, liegt vor.

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Wien – Einen Tag vor ihrem Inkrafttreten ist jetzt die neue Verordnung bekannt, die ab Freitag das verschlankte Corona-Test-Angebot regelt. Sie zeigt, dass in sensiblen Settings wie Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kindergärten, bei Rettungsdiensten und in Flüchtlingseinrichtungen weiter unbeschränkt gratis getestet werden kann. Ansonsten gibt es monatlich fünf PCR- und fünf Antigentests, allerdings können bereits jetzt beschaffte Tests im April zusätzlich verwendet werden.

Ausnahmen für Pflegeeinrichtungen

Konkret legt die ziemlich schlanke, dem STANDARD vorliegende Verordnung vor allem fest, in welchen Bereichen weiter ohne Einschränkungen kostenlos getestet werden kann. Es sind dies zunächst Pflegeeinrichtungen, wobei neben Bewohnern und Mitarbeitern auch Besuchern gratis der Test ermöglicht wird. Gleiches gilt für Behinderteneinrichtungen, Krankenanstalten und Kurhäuser.

Von der Einschränkung ausgenommen sind auch 24-Stunden-Pflegerinnen und persönliche Assistenten von Behinderten. In Kindergärten können weiter Personal und Kinder ohne Kontingentierung getestet werden. Für die Schulen ist das Bildungsministerium zuständig. Nämliche Regel wie in Kindergärten wird für Flüchtlingseinrichtungen etabliert. Schließlich sind auch Mitarbeiter von Rettungsdiensten unter die Ausnahmen gekommen, ebenso wie Betreuerinnen in der 24-Stunden-Pflege sowie persönliche Assistentinnen von Menschen mit Behinderung.

Weiter Gratis-Tests für symptomatische Personen

Klar ist weiters, dass symptomatische Personen kostenlos zu ihren Tests kommen. Hierfür braucht es in der Verordnung keine Änderung. Als zuständig empfindet man im Gesundheitsministerium an sich die Hotline 1450. Allerdings gibt es vom Bund keine Vorgabe für die Organisationsform. Das heißt, man kann auch anderweitig die Tests Symptomatischer durchführen. Wäre zum Beispiel Wien der Meinung, symptomatische Personen sollten sich am besten über "Alles gurgelt" testen lassen, wäre das dort kostenlos möglich.

In den Ländern wird man aber großteils an den etablierten eigenen Teststationen für behördliche Tests festhalten. Die fünf kostenlosen PCR-Tests werden etwa in Vorarlberg und Tirol weiter über das Gurgelprogramm abgewickelt. Zum Freitesten werden diese nicht gelten. Noch unklar ist vielerorts, ob es weiter kostenlose Testmöglichkeiten bei Apotheken und niedergelassenen Ärzten geben wird.

Die fünf kostenlosen Antigentests, die künftig pro Monat zur Verfügung stehen, wird man mittels E-Card oder Angabe der Sozialversicherungsnummer in Apotheken beziehen können. Laut einem Bericht der "Vorarlberger Nachrichten", die auf eine Auskunft des Gesundheitsministeriums verweisen, wird das wegen des "Fristenlaufs" aber erst ab dem 11. April möglich sein.

Fünf alte Tests verwendbar

Wer quasi Tests schon gebunkert hat, kann diese bis 30. April noch einlösen, allerdings nicht unbeschränkt. Zusätzlich zu den fünf "neuen" PCR-Testkits können noch fünf weitere gratis ausgewertet werden, die schon davor bezogen wurden.

Wie das Ganze im jeweiligen Bundesland, organisiert wird, obliegt diesem. So hat Wien bereits angekündigt, weiter auf "Alles gurgelt" zu setzen, ebenso wie Vorarlberg und Tirol auf ihre jeweiligen Gurgeltests setzen. In Wien wird dazu ein erneutes Einscannen des Ausweises im April, sobald die neue Verordnung gilt, nötig sein, wie Anbieter Lead Horizon informierte. Ansonsten bleibt der Ablauf derselbe, nur dass die Menge der kostenlosen Tests auf fünf pro Monat limitiert wird. Die Steiermark präferiert dagegen eine Abwicklung über die Apotheken.

Rauch: Redimensionierung nötig

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) erklärte Mittwochabend in einer Aussendung, es gelte, das Testsystem in seinen Grundzügen zu erhalten, um gut auf den Herbst vorbereitet zu sein. Denn sollte eine neue Virusvariante es notwendig machen, könnte alles rasch wieder hochgefahren werden. Aktuell sei aber eine Redimensionierung des Testregimes am sinnvollsten. Tests würden nun primär dort eingesetzt, wo sie gebraucht werden.

Diese Regel, die im Wesentlichen fixiert, inwieweit der Bund den Ländern die Kosten ersetzt, läuft nun einmal von Anfang April bis Ende Juni. Spätestens dann muss eine neue Regelung her, oder die nun anlaufende wird verändert.

Corona-Ampel bleibt auf Rot

Die Infektionszahlen sinken indes österreichweit. Dennoch bleiben auch diese Woche alle Bundesländer wie der Gesamtstaat auf der Farbskala der Corona-Ampel rot. Das heißt, in Österreich herrscht weiter überall die höchste Risikostufe, geht aus dem der APA vorliegenden Arbeitsdokument der zuständigen Kommission hervor.

Die beste Risikozahl, die auch Faktoren wie Alter der Patienten und Impfstatus berücksichtigt, hat weiter Wien mit 189,4. Vergangene Woche lag sich noch bei 229,8. Damit ist es trotzdem noch ein weiter Weg zur Grenze in die orange Zone des hohen Risikos, die bei 100 beginnt. Mit 337,3 den ungünstigsten Wert hat Kärnten. Betrachtet man die reinen Fallzahlen, hat Tirol den besten Wert und Niederösterreich den schlechtesten.

14-Tage-Trend rückläufig

Günstig ist, dass die Zahl der Infektionen im 14-Tage-Trend überall zurückgeht, im Schnitt um 22 Prozent. Weniger rasant ist der Rückgang bei den besonders gefährdeten über 65-Jährigen, aber immerhin ist mit minus 3,1 Prozent auch hier die Trendwende geschafft. Ausnahme ist Wien mit einem Plus von 7,3 Prozent.

Allerdings wird in Wien auch am meisten getestet. Mit knapp 105.000 Tests pro 100.000 Einwohner hat man auch in der abgelaufenen Woche den Bestwert erzielt. Interessant sein wird, ob mit der vom Bund verordneten Einschränkung der Tests ab April auch die Infektionszahlen in Wien noch einmal deutlicher zurückgehen. Denn gut zwei Drittel der Infektionsfälle waren zum Zeitpunkt der Testung in Wien asymptomatisch. In Tirol, wo am wenigsten getestet wird, hatten nur sieben Prozent keine Symptome, als sie positiv getestet wurden.

Die Positivitätsrate bei allen Tests ist in Salzburg und Vorarlberg mit acht Prozent am höchsten. Die niedrigste weist Wien mit 2,7 Prozent auf. Der Bezirk mit der niedrigsten Inzidenz ist diesmal Schwaz in Tirol, jener mit der höchsten Eferding in Oberösterreich. Offiziell vergeben werden die Ampelfarben am Donnerstagnachmittag bei der Sitzung der Corona-Kommission. (APA, red, 31.3.2022)