Johann Fuchs wurde vorläufig als Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien suspendiert.

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Als "unerträglich" hat Justizministerin Alma Zadić (Grüne) am Mittwoch im U-Ausschuss die Situation zwischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und deren Oberbehörde, der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, beschrieben. Deren Leiter Johann Fuchs und sein Vorgesetzter im Ministerium, der mittlerweile suspendierte Sektionschef Christian Pilnacek, fühlten sich von der WKStA unterminiert und unterstellten deren Mitarbeitern schädliche Leaks an Medien; die WKStA sah sich hingegen gegängelt und drangsaliert.

Dieser Konflikt, der ab Frühjahr 2019 eskalierte, hatte schwerwiegende Konsequenzen: Pilnacek wurde zuerst die Leitung der Sektion für Strafrecht entzogen, dann wurde er suspendiert. Eine erste Anklage brachte einen Freispruch, weitere Ermittlungen gegen Pilnacek laufen.

WKStA-Anzeige gegen Journalistin im Fokus

Nun trifft es auch Fuchs: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat gegen ihn einen Strafantrag wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und falscher Beweisaussage eingebracht. Wie schon bei Pilnacek wird in Tirol ermittelt, um eine Befangenheit der Staatsanwälte auszuschließen. Und auch wie bei Pilnacek geht es in den Vorwürfen um eine Anzeige von WKStA-Mitarbeitern gegen eine Journalistin der "Presse".

Die hatte kritisch über das Vorgehen der WKStA geschrieben, deren Oberstaatsanwälte sahen daraufhin "üble Nachrede" und die "öffentliche Beleidigung einer Behörde". Ermittlungen wurden hierzu gar nicht erst aufgenommen; nach Publikwerden der Pläne war der öffentliche Aufschrei groß, die WKStA entschuldigte sich.

Die Ermittler der Staatsanwaltschaft Innsbruck vermuten, dass die Anzeige gegen die "Presse"-Journalistin von Fuchs, der sie im Rahmen seiner Tätigkeit als OStA-Chef erhalten hatte, an Pilnacek weiterging und von dort aus an eine Journalistin des "Kurier". Deshalb wurde bereits gegen Pilnacek prozessiert; er wurde freigesprochen, weil Informationen über die Anzeige im öffentlichen Interesse waren. Nun soll deshalb gegen Fuchs verhandelt werden. Zahlreiche andere Ermittlungsstränge rund um weitergeschickte Dokumente wurden allerdings eingestellt: Dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien war ja auch vorgeworfen worden, Details aus Ermittlungen der WKStA im Ibiza-Verfahren weitergegeben zu haben; teils stand sogar der Verrat von Hausdurchsuchungen im Raum. All das wurde eingestellt.

Vorwurf der Falschaussage

Prozessiert wird gegen Fuchs allerdings ob des Vorwurfs, im Ibiza-Untersuchungsausschuss falsch ausgesagt zu haben. Hier geht es einerseits um die Frage, ob er je Aktenteile über Messenger verschickt hat – dazu sagte Fuchs, er habe dazu keine Erinnerung und könne das weder bestätigen noch ausschließen. Bei der Durchsuchung seines Smartphones wurde jedoch festgestellt, dass Fuchs regelmäßig Aktenteile digital versandte. Die Erinnerungslücke wird also angezweifelt.

Zudem geht es um eine E-Mail rund um das Vorgehen nach Erscheinen des Ibiza-Videos, die dem U-Ausschuss zunächst nicht vorgelegt worden war und dann von dritter Seite an den Ausschuss gelangte. Fuchs meinte hierzu, er habe die E-Mail nicht mehr, sie wurde jedoch auf seinem Smartphone entdeckt.

Die Agenden als OStA-Chef übernimmt nun Michael Klackl, weil Fuchs vorläufig suspendiert wurde. Ob er dagegen vorgehen will, wollte Fuchs am Donnerstag noch nicht sagen. Es gilt die Unschuldsvermutung. (Fabian Schmid, 31.3.2022)