Testen, testen, testen war einst die Devise der Regierung. Das ist nun vorbei.

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Gerade einmal ein paar Dutzend Zeilen lang ist jene Verordnung, die ab Freitag das Corona-Testsystem umkrempelt. Sie läuft bis 30. Juni. "Kostenlose Massentestungen", wie es das Gesundheitsministerium formuliert, soll es vorerst nicht mehr geben: Bezahlt werden nur noch je fünf PCR- und Antigentests pro Person und Monat.

Kostenlos bleiben Tests auch für Personen mit Symptomen oder jene, die sich freitesten lassen wollen. Und: Wer noch PCR-Tests zu Hause hat, darf im April ausnahmsweise noch fünf Stück extra machen. Mehr Tests bekommen außerdem Mitarbeiter, Bewohnerinnen oder Besucher in Alten- oder Behindertenheimen und Spitälern. In der mobilen Pflege gilt das nur für die Pflegenden, bei Rettungsdiensten für das Personal. In Flüchtlingsheimen bekommen Bewohner und Personal Tests, in Kindergärten Kinder und Personal. In den Schulen wird nach Ostern von zwei PCR- und einem Antigentest auf einen PCR-Test in der Woche reduziert.

Unterschiede in den Ländern

Zur Verordnung kam eine kaum längere Medieninfo vom Gesundheitsministerium. Vier Mal wird darin festgehalten, dass die Bundesländer für die Umsetzung verantwortlich seien – die fällt recht unterschiedlich aus.

Wien In der Hauptstadt hält man am Screening über "Alles gurgelt" fest. Die fünf gratis Gurgeltests können in Bipa-Filialen abgeholt werden. Zudem stehen alle städtischen PCR-Angebote weiter zur Verfügung. Gleiches gilt für Personen mit Symptomen oder jene, die sich freitesten wollen: Bei "Alles gurgelt" wird man einen Ausnahmegrund angeben müssen, um einen zusätzlichen Test-Strichcode zu erhalten. Ebenso kann man die Schnupfen- oder Gurgelboxen und Teststraßen aufsuchen oder 1450 wählen – in dem Fall kommt entweder der Fahrradbote, oder man wird in die Teststraße geschickt.

Steiermark Da werden die fünf kostenlosen PCR-Tests in Apotheken direkt vor Ort abgenommen. Auch vulnerable Personen kommen dort an ihre Extratests. Öffentliche Teststraßen werden eingestellt, nur wer Symptome hat, kann nach Anmeldung in ein Drive-in. Tests soll es auch in einigen ärztlichen Ordinationen geben, Details dazu seien aber noch in Abklärung, heißt es aus dem Land.

Kärnten An PCR-Tests kommt man über "Kärnten gurgelt", die Test-Kits werden in Supermärkten oder Apotheken abgeholt und abgegeben. Das Land arbeitet an einer zweiten "weniger digitalen Lösung". Auf der Plattform kann man auch Ausnahmen angeben, Belege dafür braucht es nicht. Verdachtsfälle laufen über 1450 und die Behörden. Freitesten läuft über die Behörde, wobei es vom Land heißt, die Kapazitäten dafür seien "nicht vorhanden". Bewohner und Personal in Spitälern und Heimen werden in einer eigenen Testschiene getestet.

Oberösterreich PCR-Tests werden in Spar-Filialen abgeholt oder direkt in Apotheken durchgeführt. Vulnerable Gruppen können in Apotheken Extratests machen, müssen aber eine Erklärung unterschreiben. Öffentliche Teststraßen werden geschlossen, behördliche bleiben, zum Freitesten wird auch zu Hause gegurgelt.

Salzburg Via "Salzburg gurgelt" können PCR-Tests bei Spar oder McDonald’s abgeholt werden, alternativ kann man sich in der Apotheke testen lassen. Freitesten und Verdachtsabklärungen laufen mit Termin über Drive-ins. Personen, die nicht gurgeln können, können einen Abstrich in der Apotheke machen lassen, auch mobile Teams kommen zum Einsatz. Ärztinnen sollen nur noch Abstriche machen, wenn im Rahmen der ärztlichen Behandlung der Verdacht auf Covid aufkommt.

Tirol Da laufen die PCR-Tests grundsätzlich über "Tirol gurgelt", wer keine Digitalkenntnisse hat, kann sich aber in der Apotheke Tests holen oder sie durchführen lassen. Für Verdachtsfälle gibt es Screeningstraßen, Freitesten geht dort ebenfalls oder via "Tirol gurgelt". Tests bei Hausärzten gibt es nicht mehr.

Burgenland Auch da läuft die App "Gurgeln daheim" weiter, stehen technische oder gesundheitliche Gründe im Weg, geht man in Apotheken und Testzentren. Dort können auch Menschen mit zusätzlichem Testbedarf ihre Gründe vorlegen und dazu ein Formular unterschreiben. Personen mit Symptomen können das online oder über 1450 melden.

Niederösterreich Die Aus- und Abgabe von PCR-Tests läuft über "NÖ gurgelt" und damit über Spar und McDonald’s. Auch Apotheken werden einbezogen, welches Angebot man nutzt, muss man vorab per Selbsterklärung bekanntgeben. In behördlichen Teststraßen werden sich symptomatische Personen testen bzw. freitesten können, zusätzlich soll man sich über die Gurgelplattform freitesten können. Antigen-Teststraßen der Gemeinden werden, bis auf einige wenige, eingestellt.

Vorarlberg Fix ist im Ländle, dass man "Vorarlberg gurgelt" weiter nutzen kann, ob Apotheken einbezogen werden, ist unklar. Vulnerable Gruppen sollen sich dort jedenfalls testen lassen können, aber auch via Gurgelplattform. Behördlich angeordnete PCR-Tests werden in Teststraßen durchgeführt, Termine zum Freitesten automatisch vergeben. Ob Ausnahmegründe korrekt sind, wird stichprobenartig überprüft. Tests in Arztpraxen soll es nicht mehr geben.

Unmut in der Ärztekammer

Viele Fragen bleiben offen: So wird vorerst etwa in den Wiener Apotheken nicht mehr getestet. Das lieget laut Stadt daran, dass der Bund die Apotheken aus der Testverordnung genommen und die Verträge mit ihnen beendet hat. In Wien sei die Apothekerkammer eingeladen, mit dem Bieterkonsortium in Verhandlungen zu treten. In Tirol wiederum kursiert ein Schreiben, in dem es heißt, dass in Apotheken ab 4. April nicht nur Tests abgegeben, sondern auch Abstriche genommen werden können. Und: Am sechsten Tag nach dem positiven Befund könne man sich dort freitesten.

Und während Wien behauptet, dass Hausärzte symptomatische Personen testen können, verweisen viele andere Länder darauf, dass das entweder nicht mehr möglich oder noch unklar sei. Edgar Wutscher, Obmann der Bundessektion für Allgemeinmediziner, ist verärgert: Dass man Donnerstagnachmittag nicht wisse, was ab Freitag gilt, sei "unerträglich". Es sei besonders problematisch, dass niedergelassene Ärztinnen Patienten mit Symptomen künftig an 1450 und behördliche Teststraßen verweisen müssten: "Gerade auf dem Land bedeutet das oft lange Anfahrtszeiten für die Betroffenen. Dann müssen sie 24 bis 36 Stunden auf ihr Ergebnis warten." (Steffen Arora, Oona Kroisleitner, Gabriele Scherndl, 31.3.2022)