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Foto: Reuters/BENOIT TESSIER

Im Kampf gegen Geldwäsche und andere illegale Geschäfte haben sich die Ausschüsse für Wirtschaft und Währung (Econ) sowie für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (Libe) des EU-Parlaments am Donnerstag mit großer Mehrheit für die Einführung neuer Regeln im Segment der Kryptowährungen ausgesprochen. Die Regeln sind Teil des Anti-Geldwäsche-Pakets und zielen darauf ab, dass Transaktionen in Bitcoin, Ether und anderen Krypto-Assets ähnlich rückverfolgbar sind wie bei traditionellen Währungen.

Schwarze Liste

Unter anderem haben sich die Parlamentarier darauf geeinigt, dass bei allen Transaktionen in Kryptowährungen Sender und Empfänger transparent den entsprechenden Behörden zugänglich gemacht werden müssen. Eine ursprünglich geplante Bagatellgrenze von 1.000 Euro wurde von den Ausschüssen gestrichen – die Regeln werden also auf alle Krypto-Überweisungen anzuwenden sein.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) soll nach Ansicht der Parlamentarier nun eine Liste von Anbietern erstellen, bei denen ein hohes Risiko von Geldwäsche, Terrorfinanzierung und anderen illegalen Aktivitäten besteht. Anbieter müssen dann nachweisen, dass die Transaktionen nicht in Verbindung zu den auf der Liste angeführten Diensten stehen.

Knackpunkt "unhosted wallets"

Strenger reguliert werden auch die sogenannten unhosted wallets – darunter versteht man Wallets, die nicht bei den großen Kryptobörsen, sondern alleinig im Verantwortungsbereich ihrer Besitzer liegen. Auch für diese Wallets sollen die entsprechenden Vorgaben gelten und durch technische Lösungen ermöglicht werden.

Laut Paragraf 18aa dürfen Anbieter von Krypto-Transaktionen künftig keine Transfers von Kryptowerten von oder an Wallets durchführen, die den neuen Vorgaben nicht entsprechen – worin Kritiker wiederum ein De-facto-Verbot der privat geführten Wallets sehen. Dies würde die Krypto-Investoren wiederum in eine stärkere Abhängigkeit von großen Plattformen treiben, so die Kritik. (red, 1.4.2022)