Der Deutsche Presserat appelliert, sorgsam mit der Auswahl von Kriegsbildern umzugehen.

Foto: EPA/ATEF SAFADI

Berlin – Der Deutsche Presserat hat unter dem Eindruck der Gräueltaten im ukrainischen Ort Butscha Pressehäuser aufgerufen, sorgsam mit der Auswahl von Aufnahmen umzugehen. Vor der Veröffentlichung von Kriegsbildern sei zwischen dem Informationsinteresse der Leserschaft und den Interessen von Opfern und deren Angehörigen abzuwägen, teilte der Rat als freiwillige Selbstkontrolle der Presse – also von Zeitungen, Zeitschriften und Online-Medien – am Montag in Berlin mit.

"Gerade Fotos von Kriegsverbrechen haben eine hohe Relevanz und eine herausragende nachrichtliche Dimension", sagte Presserats-Sprecherin Kirsten von Hutten. Fotos von getöteten Zivilisten habe der Presserat in der Vergangenheit mit Blick auf das hohe Informationsinteresse in vielen Fällen als zulässig bewertet.

Nur vereinzelte Beschwerden

Dem Presserat liegen bisher nur vereinzelte Beschwerden zu Fotos aus dem Ukraine-Krieg vor und zur Berichterstattung über das Massaker von Butscha bisher noch keine. "Unser Eindruck ist, dass die Presse bisher sorgfältig mit den Fotos umgeht", ergänzte von Hutten.

Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen. Die hauptamtliche Prüferin Brigitte Zeitlmann teilte der Deutschen Presse-Agentur mit: Ihre persönliche Einschätzung sei, dass Medienhäuser bisher sensibel mit den Darstellungen umgegangen seien. "Es ist möglich, dass die Medienhäuser mit dieser weitgehend zurückhaltenden Form der Darstellungen auf die Sensibilität auch derjenigen Zuschauenden reagieren, die aus der Ukraine und speziell aus den gezeigten Gebieten stammen können."

Der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Wolfgang Kreißig, sagte: "Die Gräueltaten in der Ukraine sind unmenschlich und brutal. Gerade in dieser Situation tragen unsere Medienhäuser eine besondere Verantwortung, journalistische Sorgfalt walten zu lassen und mit Blick auf die Opfer vor allem auch die Menschenwürde zu achten." (APA, dpa, 4.4.2022)