Bei über 100 km/h im Ortsgebiet sollen Autos von Rasern zunächst temporär beschlagnahmt werden können. Das fordern Wien, Salzburg und Kärnten. Zuständig für diese Strafverschärfung ist der Bund.

Foto: imago images/Future Image

Die Bundesländer Wien, Kärnten und Salzburg fordern in einem gemeinsamen Vorgehen eine härtere Bestrafung von Rasern und eine stärkere Handhabe gegen illegale Straßenrennen. Demnach sollen im Extremfall getunte Fahrzeuge auch beschlagnahmt werden können, wie es die Wiener Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Dienstag im Wiener Rathaus formulierte. Dafür ist freilich der Bund zuständig – in Person von Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne), an die die Forderung von Sima, dem Kärntner Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig und Stefan Schnöll (beide ÖVP) aus Salzburg gerichtet war.

Illegales Wettrennen mit bis zu 170 km/h am Montagabend

Laut Sima ist in Wien eine massive Zunahme der Roadrunner- und Tuningszene zu beobachten. Am Montagabend etwa fielen einer zivilen Polizeistreife zwei Männer auf, die sich auf der A22 in Fahrtrichtung Stockerau "augenscheinlich ein Wettrennen lieferten und dabei bis zu 170 km/h fuhren in einem Bereich, in dem 80 km/h erlaubt sind", wie es in einer Aussendung der Wiener Polizei hieß. Den Lenkern, einem 21-jährigen Österreicher und einem 37-jährigen Türken, wurden die Führerscheine abgenommen. Der 21-Jährige wurde aber nur knapp später erneut von der Polizei angehalten, ihm wurde auch der Fahrzeugschlüssel abgenommen.

Gegen 19.30 Uhr wurde am Montag auf der Donaustadtstraße in Fahrtrichtung A23 ein weiterer Raser geblitzt, der mit 140 statt der erlaubten 50 km/h unterwegs war. Der Lenker wird ausgeforscht und angezeigt.

Die Kontrollen seien in der Stadt verschärft worden, es brauche aber Verschärfungen auf Bundesebene, sagte Sima. Der Vorschlag der drei Bundesländervertreter: Straßenrowdys im Ortsgebiet, die mit über 100 km/h unterwegs sind, sollen als "Extremraser" eingestuft werden können. Das Auto der Raser soll zunächst temporär beschlagnahmt werden können, im Wiederholungsfall auch dauerhaft. Dadurch soll eine abschreckende Wirkung erzielt werden.

Einheitliches Bundesverwaltungsstrafregister angedacht

Neben der Fahrzeugbeschlagnahme wollen Wien, Salzburg und Kärnten auch ein einheitliches Bundesverwaltungsstrafregister erreichen. So sei es derzeit Behörden kaum möglich, eventuell vermerkte Vorstrafen auch aus anderen Bundesländern einsehen zu können. Auch dazu braucht es den Bund.

Andere Maßnahmen wie eine gemeinsame "Taskforce Raser" wollen die Bundesländer selbst umsetzen.

Verkehrslandesrat Schuschnig verwies auf die Zunahme von Tuningtreffen vor allem in Kärnten. Dabei geht es längst nicht mehr nur um das bekannte GTI-Treffen. "Wir reden von zigtausend Tunern, die über unser Bundesland herfallen", sagte Schuschnig, der in diesem Zusammenhang auch von "Amokfahrten" und "Exzessen" sprach. Die Novelle des Kraftfahrgesetzes, wonach Autos etwa bis zu 72 Stunden durch die Exekutive stillgelegt werden können, sei ein erster Schritt. "Doch es braucht weitere Sanktionen."

Mindeststrafe für Drogenlenker auf 1.600 Euro anheben

Salzburgs Verkehrslandesrat Schnöll führte zudem härtere Strafen gegen Drogenlenker ins Treffen. Die Mindeststrafe soll von 800 auf 1.600 Euro erhöht werden, auch die Dauer des Führerscheinentzugs soll ausgedehnt werden. Und: "Es muss die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass der Nachweis des Konsums von Suchtmitteln im Blut die Strafbarkeit begründet."

Gesetzesentwurf zur Auto-Beschlagnahmung in Abstimmung

Zur Beschlagnahmung von Autos von Rasern hieß es am Dienstag auf STANDARD-Anfrage aus dem Klimaschutzministerium: "Ein finaler Gesetzesentwurf befindet sich aktuell in Abstimmung mit dem Innenministerium." Verwiesen wurde darauf, dass mit der Novelle des Kraftfahrgesetzes Autos der Tuning-Szene bis zu 72 Stunden durch die Exekutive stillgelegt werden können, etwa bei Drifts oder gefährlichen Manövern. (David Krutzler, 5.4.2022)