Sophie Karmasin hat zwar einen Teil ihrer bereits bezogenen Ministerinnen-Gehaltsfortzahlung zurückgezahlt, dies dürfte allerdings zu wenig gewesen sein.

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Das Bundeskanzleramt hat die ehemalige Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) einem ORF-Bericht zufolge aufgefordert, einen Restbetrag ihrer offenbar widerrechtlichen Gehaltsfortzahlungen zurückzuzahlen. Nach dem Ende ihrer Amtszeit hatte Karmasin eine Entgeltfortzahlung beantragt, obwohl sie das aufgrund anderer Einkünfte nicht hätte tun dürfen.

Anfang März hatte der Anwalt Karmasins angekündigt, eine Rückzahlung eingeleitet zu haben. Nun berichtet der ORF aber, dass diese Rückzahlung unvollständig gewesen sein soll. Demnach sollen Karmasin im Jahr 2018 74.141,49 Euro gewährt worden sein. Karmasin hätte aber nur 62.000 Euro an das Kanzleramt zurücküberwiesen. Das BKA habe laut ORF die Finanzprokuratur mit der "Betreibung offener Ansprüche" beauftragt.

Da Karmasin das Geld erst in Folge einer Recherche-Anfrage zurückgezahlt hat, geht die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht davon aus, dass in diesem Fall "tätige Reue" greift. Es sei "völlig klar" gewesen, dass es zu Ermittlungen kommen würde, hält die WKStA laut ORF.at in ihren Akten fest.

Gegen Karmasin wird rund um die Causa Studien wegen des Verdachts auf Untreue, Bestechlichkeit, Geldwäsche, Preisabsprachen und Betrug ermittelt. Ende März wurde sie enthaftet. Es gilt die Unschuldsvermutung. (luza, APA, 19.4.2022)