Die Konzentration am heimischen Milchmarkt nimmt weiter zu.

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Wien – Die Konzentration im heimischen Lebensmittelhandel nimmt weiter zu. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die Fusion von Salzburgmilch mit der Gmundner Molkerei am Dienstag unter Auflagen genehmigt. Die Milchbauern bekommen für sechs Jahre unter anderem eine Abnahmegarantie. Die Gremien der Firmen müssen der Fusion noch zustimmen. Zusammen steigen die beiden Genossenschaften zum zweitgrößten Milchverarbeiter des Landes auf und überholen die NÖM aus Niederösterreich.

"Die Verpflichtungszusagen ermöglichen ein Fair Play in der Lieferkette. Gerade bei einem so wichtigen Produkt wie der österreichischen Milch ist es essenziell, die Versorgung nachhaltig sicherzustellen", erklärte die interimistische Leiterin der BWB, Natalie Harsdorf-Borsch, in einer Aussendung. Laut Salzburgmilch soll der Zusammenschluss bis September abgeschlossen sein. Beide Molkereien stehen allerdings als Genossenschaften im Besitz ihrer Mitglieder, das sind tausende Milchbauern, die das letzte Wort haben.

Nummer drei schluckt Nummer vier

Konkret wird – laut dem Antrag bei der BWB – die Salzburger Alpenmilch Genossenschaft die Gmundner Molkerei Genossenschaft übernehmen, den operativen Betrieb werden die Gmundner in die Salzburg Milch einbringen. Sprich: Die Nummer drei am heimischen Milchmarkt "schluckt" die Nummer vier.

Nummer eins am heimischen Milchmarkt ist übrigens die Berglandmilch mit einem Jahresumsatz von 941 Millionen Euro (jeweils für 2020), gefolgt von der NÖM mit 346 Millionen Euro. Die Ränge 3 und 4 nehmen derzeit die Salzburgmilch mit 229 Millionen Euro und die Gmundner Molkerei mit 205 Millionen Euro ein.

Die Wettbewerbshüter hatten zunächst Bedenken, dass der Wegfall von Konkurrenz zu schlechteren Bedingungen für die Milch liefernden Bauern führen könnte. Diese Bedenken haben die beiden Molkereien ausgeräumt, indem sie einer Abnahmegarantie für sechs Jahre zustimmten. Gleichzeitig wird den Bauern zugesichert, dass sie Milch auch direkt vermarkten oder ab Hof verkaufen können.

Die Milchlieferverträge werden so abgeschlossen, dass die Landwirte – als Lieferanten wie auch als Genossenschafter – mit Kündigungsfristen aussteigen können. Außerdem sind auch befristete Verträge möglich. Und die Bauern dürfen weiter ihre Vertreter in die Aufsichtsgremien entsenden. Weitere Auflage: Synergieeffekte durch die Fusion sind an die Milchbauern weiterzugeben. (APA, red, 26.4.2022)