Der wegen übler Nachrede angeklagte Gert Schmidt tritt gerne im Fernsehen auf und hat mit seinem Fast-Namensvetter Richard Schmitt eine Talkshow auf "exxpressTV".

Screenshot: Puls 4

Wien – Der 77-jährige Pensionist und Unternehmer Gert Schmidt sieht sich selbst als "Ibiza-Enthüller", da auf der Webseite eu-infothek, deren Herausgeber und Chefredakteur er ist, nach Bekanntwerden des "Ibiza-Videos" exklusive Geschichten über die Hintermänner der Aufnahmen auf der spanischen Ferieninsel veröffentlicht wurden. Nun hat ihn ein am 4. März auf der Seite veröffentlichter Artikel vor Medienrichter Gerald Wagner gebracht.

Denn Thomas S., der in der Geschichte nicht nur ausgeschrieben, sondern auch mit Foto abgebildet war, hält den Text für üble Nachrede. Im Zusammenhang mit dem Drogenprozess gegen Julian Hessenthaler wird S. nämlich vorgeworfen, er habe "wider besseres Wissen alte falsche Behauptungen" in einer Eingabe an das Landesgericht St. Pölten erhoben – konkret, dass Schmidt jemanden beauftragt habe, auf dem Laptop von S. einen Trojaner zu installieren und Kokain in seinem Auto zu platzieren. Letzteres sei unter dem Namen "Projekt Schneesturm" gelaufen. Schmidt hält diese Behauptungen für absurd.

Berufung auf Redaktionsgeheimnis

Im Hintergrund steht ein jahrelanger Konflikt zwischen den beiden Männern, bei dem aus Sicht von S. Schmidt im Auftrag des Glückspielkonzerns Novomatic agiere. Der von Heinz-Dietmar Schimanko vertretene Angeklagte bekennt sich nicht schuldig, ist aber bedingt auskunftsfreudig. Er habe den inkriminierten Artikel nicht verfasst, sagt er, will den Namen des Autors oder der Autorin aber nicht nennen und beruft sich auf das Redaktionsgeheimnis. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Webpage könnten auch ohne sein Plazet Texte online veröffentlichen, sagt er, er lese die fünf bis 15 Artikeln im Monat selten vorher. An ein "Projekt Schneesturm" könne er sich "nicht wirklich erinnern", bedauert der Angeklagte.

Er wird von dem als Zeugen auftretenden angeblichen Auftragnehmer für das Projekt massiv belastet. Der Mann hat in der Vergangenheit seine Aussagen jedoch mehrmals widerrufen und neu erhoben, auch diesmal wirkt er beeinträchtigt.

Für weitere Beweise wird auf den 17. Mai vertagt. (Michael Möseneder, 26.4.2022)