Bisher erhielten Neugeborene in Italien automatisch den Familiennamen des Vaters.

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Rom – Im italienischen Familienrecht kommt es zu einem radikalen Wandel. Die italienischen Frauen haben dank des Verfassungsgerichts ein historisches Recht errungen, das ihnen bisher verwehrt wurde, nämlich ihren Kindern ihren eigenen Familiennamen zu geben. Bisher war in Italien vorgeschrieben, dass ein Neugeborenes automatisch den Nachnamen des Vaters erhält, wenn dieser das Kind bei der Geburt anerkennt.

Das Verfassungsgericht urteilte, dass der Artikel des Zivilgesetzbuches, mit dem in Italien geborene Kinder automatisch den Familiennamen des Vaters erhalten, nicht verfassungskonform ist. Dieser Artikel hatte bisher verhindert, dass eine Frau ihrem Kind allein ihren eigenen Familiennamen geben kann.

Mutter durfte nicht ihren Familiennamen wählen

Anlass des Gerichtsspruchs war die Forderung eines Südtiroler Elternpaares, das ihr Kind beim Standesamt nur mit dem Familiennamen der Mutter eintragen lassen wollte, dies wegen des geltenden Gesetzes jedoch nicht durfte. Das nicht verheiratete Elternpaar hatte sein Ansinnen damit begründet, dass der Familienname der Mutter mit dem Vornamen des Sohnes besser harmoniere als jener des Vaters.

Die Richter in Rom erklärten die "verfassungsrechtliche Unzulässigkeit aller Vorschriften, die die automatische Zuteilung des Nachnamens des Vaters für eheliche und nicht-eheliche Kinder sowie für adoptierte Kinder vorsehen". Es sei jetzt Aufgabe des Gesetzgebers, alle mit der Entscheidung verbundenen Aspekte zu regeln, hieß es bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Rom.

In Österreich können gemeinsam sorgeberechtigte Eltern mit unterschiedlichen Nachnamen frei entscheiden, ob ihr Kind den Namen der Mutter, des Vaters oder einen Doppelnamen erhält. (APA, 28.4.2022)