Spielzeugwerbung wie etwa für Barbies muss in Spanien geschlechtsneutral sein.

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Madrid – Rosa für "liebe" Mädchen und Blau für "wilde" Buben, mit diesen und anderen Stereotypen soll es in der Spielzeugwerbung in Spanien nun ein Ende haben. Der Dachverband der spanischen Spielzeughersteller und die nationale Regierung unterzeichneten eine Vereinbarung mit Regeln gegen geschlechtsspezifische Spielzeugwerbung, die erstmals das ausdrückliche Verbot der Darstellung von Mädchen in "diskriminierender oder herabwürdigender" Weise in der Werbung enthält.

Spielzeugwerbung werde damit "egalitärer, ehrlicher und förderlicher", betonte Verbraucherschutzminister Alberto Garzón. Dies sei wichtig für Schutz und Entwicklung der Kinder. Sexistische Werbung ist in Spanien schon seit 2004 verboten. Aber nicht alle halten sich daran.

64 Standards für die Spielzeugwerbung

Der neue Kodex, der jenen von 2015 ersetzt, enthält 64 Standards, die künftig bei der Spielzeugwerbung gelten sollen. Ziel sei es, ein "pluralistisches, egalitäres und stereotypenfreies Bild von Minderjährigen zu fördern", schrieb das Ministerium. Deshalb werde die Darstellung von Mädchen mit geschlechtsspezifischen Bezügen verboten. Werbung für Spielzeug, das sich etwa auf Pflege, Hausarbeit oder Schönheit bezieht, dürfe sich nicht exklusiv an Mädchen richten und solche, die für Tatkraft, körperliche Aktivität oder Technik steht, nicht speziell an Burschen.

Solche Botschaften dürften auch nicht durch stillschweigende Hinweise in die Werbung eingebaut werden, etwa durch die klassischen Farben Rosa für Mädchen und Blau für Buben. Zudem müsse die Werbung so gestaltet sein, dass sie für Minderjährige verständlich ist und zeigen, welche für das Kind bedeutenden Fähigkeiten wie Kreativität, körperliche und geistige Entwicklung, Geselligkeit und Einfühlungsgabe das Produkt fördern könnte.

Hinsichtlich der Werbung im Internet enthält der neue Selbstregulierungskodex des Dachverbands AEFJ ein Verbot von Anzeigen, die sich über mobile Endgeräte an Kinder unter 14 Jahren richten. Grundlegend dürfe die Spielzeugwerbung keine falschen Erwartungen wecken und müsse die für den Gebrauch notwendigen grundlegenden Informationen enthalten. (APA, dpa, 28.4.2022)