Bild nicht mehr verfügbar.

Mond über der westkanadischen Metropole Vancouver.
Bild: Darryl Dyck / The Canadian Press / AP

Lange ist es her, dass zuletzt ein Mensch den Mond betreten hat: Der mittlerweile verstorbene Nasa-Astronaut Eugene Cernan verließ am 14. Dezember 1972 die Oberfläche des Mondes. Seither wurden lediglich Sonden zum Erdtrabanten geschickt. Dies soll sich bald ändern. Für 2025 ist wieder eine Mondmission mit Crew geplant, unter dem Programmnamen Artemis. Juristische Streitigkeiten rund um die Auftragsvergabe an das Unternehmen Space X statt an die Konkurrenz von Blue Origin haben den ursprünglich angepeilten Start bereits um mindestens ein Jahr verschoben.

Aber auch im Weltraum selbst wird die Rechtslage dadurch immer relevanter. Bisher werden Einzelheiten hauptsächlich durch einzelne Staaten oder Verbünde wie die Europäische Union geregelt, etwa wie meteorologische Erdsatelliten genutzt werden. Es gibt beispielsweise einen UN-Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums – und natürlich den Weltraumvertrag, dem zufolge Vorgänge im All "zum Wohle und im Interesse aller Länder" stattfinden müssen.

Auf Staatenebene ist nun das Parlament Kanadas einen bemerkenswerten Schritt gegangen: Es verabschiedete am Donnerstag eine Änderung des Strafgesetzbuchs, die die Verfolgung von Verbrechen auf dem Mond ermöglicht. Demnach könnten sowohl kanadische als auch ausländische Astronautinnen und Astronauten belangt werden, wenn sie bei kanadisch unterstützten Missionen zu einer geplanten Mond-Raumstation oder auf der Mondoberfläche Taten begehen, die nach kanadischem Recht strafbar wären.

Vorausschauende Planung

Bisher galt kanadisches Strafrecht bereits für Taten, die Kanadierinnen und Kanadier auf der Internationalen Raumstation (ISS) in der Erdumlaufbahn begehen. Diese Regelung weitete die Regierung nun angesichts der geplanten Mondmission Artemis II aus, bei der auch ein Astronaut oder eine Astronautin aus Kanada den Mond umrunden wird – dann wäre Kanada das zweite Land nach den USA, dessen Raumfahrende sich im Mondorbit befunden haben.

Die Gesetzesänderung dürfte neue Debatten über Weltraumrecht und den Abbau von Ressourcen aufwerfen, wofür es aktuell keine eindeutigen Regelungen gibt. Kommerzieller Bergbau auf dem Mond beispielsweise wird nach der Interpretation der USA und anderer Länder als möglich angesehen. Manche Fachleute wie der Direktor des Europäischen Instituts für Weltraumpolitik, Jean-Jacques Tortora, sind allerdings der Ansicht, dass es sich dabei derzeit noch um kein heißes Thema handelt. Das kanadische Outer Space Institute sieht das anders: Das Netzwerk spricht sich seit Jahren dafür aus, die künftigen Herausforderungen bei der Erkundung und Nutzung des Alls möglichst bald mit Richtlinien abzustecken. (sic, APA, 29.4.2022)