Ob eine Wohnung bewohnt ist oder nicht, ist oft nicht einfach herauszufinden. Darum gibt es nur wenige Zahlen zum Leerstand.

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Der steirische Landtag hat kürzlich ein Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz beschlossen, es soll im Oktober in Kraft treten. In Salzburg und Tirol sind die Begutachtungsphasen ähnlicher Landesgesetze abgeschlossen, auch hier werden die Abgaben auf leerstehenden Wohnraum demnächst Gesetzeskraft erlangen. Diese Bundesländer wollen damit dafür sorgen, dass es kostspieliger und damit unattraktiver wird, wenn man eine Wohnung absichtlich leer stehen lässt. Und das soll wiederum Wohnraum mobilisieren und so den Wohnungsmarkt entlasten.

Finanziell sind den Möglichkeiten der Länder dabei allerdings enge Grenzen gesetzt, seit Wien in den 1980er-Jahren negative Erfahrungen mit einer Leerstandsabgabe machte. Die Abgabe war zu hoch, wodurch de facto ein "Zwang zur Vermietung" entstand.

Und deswegen halten sich die angepeilten Beträge nun in engen Grenzen: In der Steiermark und in Salzburg sind es zehn Euro pro Quadratmeter und Jahr, in Tirol bei der dort geplanten Staffelung nicht wesentlich mehr.

Kompetenz des Bundes

Genau aus diesem Grund kündigte der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) kürzlich einerseits an, bis zur Beschlussfassung der Tiroler Abgabe im Juli noch nachschärfen zu wollen, was die Höhe betrifft. Andererseits forderte Platter den Bund dazu auf, generell mehr Spielraum zu ermöglichen – und zwar per Übertragung des "Volkswohnungswesens" an die Länder. Einen entsprechenden Vorstoß will er bei der Landeshauptleutekonferenz Ende Mai diskutieren.

Das Volkswohnungswesen ist eine Kompetenz des Bundes gemäß Bundes-Verfassungsgesetz. Für eine Änderung bräuchte es also eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. Die SPÖ wäre bei einer Änderung dabei, signalisierte Bautensprecherin Ruth Becher bereits. Das ist an sich keine Überraschung, denn einerseits forderte die Wiener SPÖ den Bund bereits auf, den Ländern mehr Möglichkeiten bei der Leerstandsabgabe einzuräumen.

Andererseits liegt von Becher auch schon ein ähnlicher Antrag im Parlament, der auf eine Änderung dieser Verfassungsbestimmung abzielt — allerdings mit der Zielsetzung, die von vielen Bundesländern eingeführten Widmungskategorien "sozialer/geförderter Wohnbau" verfassungsrechtlich abzusichern. Von der Bundes-ÖVP liegt bisher keine Äußerung zu Platters Vorschlag vor.

Ein großes Problem beim Thema Leerstand: Es fehlt an konkreten Zahlen, die Erhebung ungenutzter Wohnungen ist schwierig. Daher fehlt es Stadt- und Wohnungsforscher Justin Kadi von der TU Wien an der Evidenz dazu, wie groß das Thema ist.

"Wohnschirm" aufgespannt

Für Michael Klien vom Wifo lenkt die Diskussion zum Leerstand in manchen Regionen auch davon ab, dass es schlichtweg zu wenige Wohnungen gibt, etwa in der Stadt Salzburg. Dieses Grundproblem lasse sich mit Leerstandsabgaben nicht lösen, auch wenn sich Leerstand grundsätzlich mit einer entsprechenden Besteuerung verringern lasse: "Ich glaube, in Wirklichkeit hat Leerstand aber mehr mit dem Generationenwechsel zu tun", denn mit dem Verkauf vererbter Immobilien würden sich viele schwertun.

Schwierig ist die Lage aktuell aber auch für viele Mieterinnen und Mieter, weshalb das Sozialministerium schon im Vorjahr 24 Millionen Euro zur Unterstützung lockermachte. Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) präsentierte die in Kooperation mit der Volkshilfe bereits gestartete Aktion "Wohnschirm" am Donnerstag. Bereits jetzt würden die Wohnkosten für 825.000 Menschen eine schwere finanzielle Belastung darstellen; für 228.000 Menschen kam es in den letzten drei Monaten zu Mietrückständen, bei weiteren 732.000 Personen sei das in den nächsten drei Monaten zu befürchten.

Der "Wohnschirm" soll ein "niederschwelliges und flächendeckendes" Beratungsangebot bieten. "Es ist eindeutig billiger, in die Prävention Geld zu stecken, als nachher die Wohnungslosigkeit zu finanzieren", sagte Volkshilfe-Präsident Michael Häupl. Dieser sprach sich auf der Pressekonferenz im Übrigen auch für Leerstands abgaben aus: "Wir haben in Wien schon mehr Eigentums- als Gemeindewohnungen." (Martin Putschögl, Franziska Zoidl, 6.5.2022)