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Wien – Der Presserat hat "OE24" für den Beitrag "Trauer nach Tod von Bilderbuch-Familie" gerügt: Der an 23. Februar in der Tageszeitung erschiene Artikel verstoße gegen Punkt 5 des Ehrenkodex für die österreichische Presse (Persönlichkeitsschutz). In dem Beitrag ging es um eine dreiköpfige Familie, die mit dem Auto in die Salzach gestürzt und ertrunken ist. Dem Artikel ist ein Foto beigefügt, auf dem die verunfallte Familie gezeigt wird, wobei das Gesicht des Kleinkindes und die Augenpartien der Eltern verpixelt sind.

Der Senat hält fest, dass Berichte über tödliche Unfälle zwar für die Allgemeinheit von Interesse sind; allerdings ergebe sich aus dem öffentlichen Interesse nicht, dass der Persönlichkeitsschutz der verunglückten Opfer missachtet werden darf. Zudem verweist der Senat auf Punkt 5.4 des Ehrenkodex, wonach auf die Anonymitätsinteressen von Unfallopfern besonders zu achten ist. Beim abgedruckten Foto wurden lediglich die Augenpartien der Eltern grobkörnig verpixelt, ihr übriges Erscheinungsbild wurde nicht bearbeitet. Nach Ansicht des Senats wäre es erforderlich gewesen, die Fotos der Abgebildeten in einer Weise zu bearbeiten, dass deren äußeres Erscheinungsbild überhaupt nicht mehr identifizierbar ist. (APA, red, 6.5.2022)