Luftaufnahme von Kufstein.

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Wien – Die Tiroler Städte Kufstein und Wörgl müssen ihre Freizeitwohnsitzabgaben ändern – das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun entschieden. Seit 2020 können sie eine pauschale Abgabe einheben, die mindestens 100 Euro für einen Freizeitwohnsitz bis zu 30 Quadratmetern beträgt. Für mehr als 250 Quadratmeter Wohnnutzfläche kann die Abgabe bis zu 2.200 Euro betragen. Kufstein und Wörgl haben jeweils die möglichen Höchstbeträge ausgeschöpft. Das müssen sie jetzt begründen. Die Entscheidung des Höchstgerichts könnte gravierende Folgen für viele Tiroler Gemeinden haben, schreibt die "Tiroler Tageszeitung" am Sonntag.

Höchstbeträge ausgeschöpft

In Tirol gibt es 16.329 genehmigte Freizeitwohnsitze. Kufstein hat mit der Freizeitwohnsitzabgabe in den vergangenen zwei Jahren rund 274.000 Euro eingenommen, in Wörgl waren es 390.000 Euro. Die beiden Städte haben jeweils die möglichen Höchstbeträge ausgeschöpft – nach Ansicht des Landesverwaltungsgerichts war das nicht gerechtfertigt, weil dort der Verkehrswert der Liegenschaften deutlich unter den Spitzenwerten in anderen Gemeinden liege und es in beiden Städten nur wenige Freizeitwohnsitze gebe, weswegen mit den Zweitwohnsitzen keine besonderen Belastungen verbunden seien.

Der Verfassungsgerichtshof folgte dieser Argumentation zwar nicht, doch müssen Kufstein und Wörgl nachweisen, welcher Art die finanziellen Belastungen sind. Die Gemeinden müssen also klar begründen, warum sie die Freizeitwohnsitzpauschale einheben und wieso sie den Höchstbetrag gewählt haben. Die Verordnungen wurden aufgehoben, die Freizeitwohnsitzpauschale muss deshalb neu festgelegt werden. (APA, 8.5.2022)