Bis zumindest 11. November 2022 wird Österreich die Grenzen zu Slowenien und Ungarn kontrollieren.

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Wien – Österreich verlängert die im Zuge der Flüchtlingskrise 2015 eingeführten Kontrollen an den Grenzen zu Slowenien und Ungarn um mindestens ein halbes Jahr. Eine dementsprechende Verordnung von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) gelte ab Donnerstag, dem 12. Mai 2022, null Uhr, hieß es dazu aus dem Innenministerium zur APA. Die bisherige Regelung wäre am Mittwoch, 24 Uhr, abgelaufen, sagte ein Ministeriumssprecher weiter. Grund für die Verlängerung sei unter anderem der Ukraine-Krieg.

Sekundäre Migration und organisierte Kriminalität

Die neue Regelung gelte bis einschließlich 11. November 2022, dann müsse erneut verlängert werden. Als Grund für die Fortsetzung der Grenzkontrollen gab Österreich in einer Mitteilung an die EU-Kommission sekundäre Migration, also das Weiterziehen von Menschen von einem EU-Land in das nächste, sowie die Lage an den EU-Außengrenzen an. Außerdem wurden Terrorgefahr und organisierte Kriminalität genannt.

"Die Herausforderungen für Europa sind durch den aktuellen Wandel für die innere Sicherheit enorm. Besonders bei der Schlepperkriminalität ist im Schatten des Ukraine-Kriegs eine gefährliche Entwicklung festzustellen", so Karner. "Deshalb brauchen wir einen robusten Außengrenzschutz. Es ist enorm wichtig, dass Binnengrenzkontrollen auch in Zukunft möglich sind, wenn es notwendig ist. Das muss auch im neuen Schengenkodex Verankerung finden", betonte der Innenminister weiter.

Ukraine-Krieg als neue Bedrohungslage

Auch im Hinblick auf ein jüngst ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofes stellt der Krieg in Europa laut Innenministerium eine neue Bedrohungslage dar. Der EuGH hatte Ende April festgestellt, dass Staaten solche Kontrollen nur im Fall "einer neuen ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit" verlängern dürfen. Im konkreten Fall ging es um die von Österreich eingerichteten Kontrollen an der Grenze zu Slowenien.

Denn eigentlich gibt es im Schengen-Raum, der 26 europäische Länder umfasst, keine stationären Personenkontrollen an den Landesgrenzen. In den vergangenen Jahren nutzen aber mehrere Staaten eine Ausnahmeregelung und führten wieder Kontrollen ein. Deutschland etwa kontrolliert seit Herbst 2015 seine Grenze zu Österreich und kündigte im April an, das auch weiterhin machen zu wollen. 2015 hatten sich zehntausende Flüchtlinge und andere Migranten von Griechenland über die Balkanroute auf den Weg nach Westeuropa gemacht. Grund dafür war vor allem der Krieg in Syrien.

Wie es im EuGH-Urteil vom 26. April 2022 hieß, dürfte Österreich schon seit 2017 die für die Kontrollen erforderliche ernsthafte Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung nicht nachgewiesen haben. Eine abschließende Entscheidung liegt jedoch beim zuständigen Gericht in Österreich. (APA, 11.5.2022)