Unter anderem werden die Gesetze für den Facebook-Konzern Meta gelten.

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Mittels wettbewerbsrechtlicher Maßnahmen soll der Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union die Überlebenschancen kleinerer Mitbewerber an einem von Google, Apple und Amazon dominierten Markt verbessern. Er soll eine Monopolbildung der genannten Konzerne verhindern und Nutzerinnen und Nutzern eine größere Freiheit bei der Wahl von Onlinediensten ermöglichen. Ende März schlossen die EU-Institutionen ihre Verhandlungen erfolgreich ab. Nun nimmt das Gesetz eine weitere Hürde. Am Montag stimmte der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments mit großer Mehrheit für die Annahme des Gesetzes.

Die neuen Regeln gelten nur für sogenannte Gatekeeper, also die größten Spieler am Markt. Vorgabe ist, dass sie Plattformdienste wie Internetbrowser oder soziale Medien anbieten und mindestens 45 Millionen monatliche Nutzer innerhalb der EU haben. Außerdem muss ein Jahresumsatz bei mindestens 7,5 Milliarden Euro vorhanden sein oder eine Marktkapitalisierung von 75 Milliarden Euro vorliegen.

Geplante Regeln

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählt zum Beispiel eine verpflichtende Interoperabilität von Messengern, wodurch Whatsapp, iMessage und der Facebook-Messenger sich konkurrierenden Anbietern öffnen sollen. Das soll verhindern, dass Unternehmen seine Userinnen in einzelne Ökosysteme einsperren.

Darüber hinaus werden Hersteller von Betriebssystemen dazu verpflichtet, auch alternative App Stores und Zahlungsanbieter zu erlauben. Dies wird vor allem Apple treffen, wehrt sich das Unternehmen doch seit längerem vor einer Öffnung des iPhones.

Aber nicht nur das: Konzerne wie Meta und Google soll verboten werden, bei unterschiedlichen Diensten gesammelte Daten miteinander zu verknüpfen, solange sie keine ausdrückliche Erlaubnis dafür haben. Wenn man also Google Maps und Google Mail verwendet, dürfen gesammelte Informationen nicht in Zusammenhang gebracht werden.

Hohe Strafen möglich

Zur Einhaltung der Regeln sollen die betroffenen Konzerne unter Androhung empfindlicher Strafen bewegt werden. Im Falle eines Verstoßes drohen Zahlungen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei wiederholten Verstößen kann diese Summe auf maximal 20 Prozent ansteigen.

"Die heutige überwältigende Mehrheit zeigt, dass das Parlament geschlossen gegen die unlauteren Praktiken von Gatekeepern auftritt", kommentiert der EU-Abgeordnete Andreas Schwab die Abstimmung am Montag. Er leitete die Verhandlungen im Namen des Parlaments. Im Juli soll der DMA dann gemeinsam mit seinem Schwestergesetz, dem Digital Services Act, angenommen werden. (mick, 16.5.2022)