Das iPhone hat ein neues Update erhalten.

Foto: AP / Richard Drew

Seit Dienstag steht für alle iPhone- und iPad-User ein neues Software-Update bereit. Im Gegensatz zu iOS 15.4 – das im März die Gesichtserkennung mit Maske ermöglichte – bringt iOS 15.5 weniger bemerkenswerte Neuerungen mit sich. Bereits im Juni dürfte Apple auf seiner Entwicklerkonferenz WWDC jedoch iOS 16 präsentieren.

Neben der Schließung zahlreicher Sicherheitslücken hat mit dem jüngsten Update unter anderem die Podcast-App neue Funktionen erhalten. Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht dies, die Anzahl gespeicherter Episoden zu limitieren. Ältere Folgen werden dadurch automatisch gelöscht, sobald neue heruntergeladen werden. Wie "Heise" berichtet, verlässt "Universal Control" zudem das Betastadium und ist frei verfügbar. Das Feature ermöglicht es, Maus und Tastatur zur gleichzeitigen Bedienung eines iPads und Macs zu nutzen.

Update für Webcam

Gleichzeitig mit dem iPhone hat auch macOS ein Update erhalten. Mit der Version 12.4 wurde unter anderem ein Problem mit der Webcam des Studio Displays gefixt, berichtet "The Verge". Im ursprünglichen Test der Berichterstatter zeigte sich, dass diese eine unterdurchschnittliche Videoqualität ablieferte. Mit der Betaversion von iOS 15.5 sollen sich sowohl das Rauschverhalten als auch der Kontrast und die Farbgenauigkeit gebessert haben.

Während die Liste neuer Features vergleichsweise kurz ist, gibt iOS 15.5 interessante Hinweise darauf, was mit iOS 16 Wirklichkeit werden könnte. Laut "9to5Mac" beinhalte die Software zum Beispiel einen Verweis auf "externe Einkäufe". Damit lege der iPhone-Hersteller den Grundstein dafür, sogenannten Reader-Apps wie Netflix, Kindle oder Spotify für Zahlungen auf ihre eigenen Webseiten umzuleiten.

Neue Gesetzeslage

Bisher müssen alle App-Anbieter auf das Apple-eigene Zahlungssystem zurückgreifen und bis zu 30 Prozent Provision bezahlen. Mittlerweile gibt es in mehreren Staaten Gegenwehr gegen diese Regelung. Unter anderem wird der Digital Markets Act der EU Smartphone-Hersteller dazu verpflichten, alternative Zahlungsdienstleister zu erlauben. (red, 17.5.2022)