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Der Kauf des Eurofighter Typhoon (hier ein Model der spanischen Ejército del Aire) durch die Republik wird 19 Jahre nach Vertragsabschluss noch immer juristisch aufgearbeitet.

Foto: Reuters / STOYAN NENOV

Wien – Wer es im Leben zu geschäftlichem Erfolg bringen möchte, sollte tunlichst an Begräbnissen und Jagden teilnehmen. Genauer: am anschließenden geselligen Beisammensein. Bei so einer Gelegenheit soll 2001 oder 2002 ein Zeuge im Untreueprozess um die Zahlung von acht Millionen Euro im Zusammenhang mit der Eurofighter-Beschaffung nämlich auf den Erstangeklagten Doktor W. getroffen sein. Der heute 74-Jährige habe mit seinen Kontakten zur FPÖ, besonders nach Kärnten und zum ehemaligen Landeshauptmann Jörg Haider, geprahlt, sagt der Zeuge vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Christian Böhm. Worauf er den Erstangeklagten mit dem zuständigen Herrn beim Eurofighter-Hersteller EADS namens Klaus-Dieter Bergner bekannt gemacht habe.

Tatsächlich entschied sich die Republik 2002 grundsätzlich für die Anschaffung der Kampfflugzeuge vom Typ Eurofighter Typhoon, im Sommer 2003 wurde der Kaufvertrag unterzeichnet. 17 Tage davor wurde ein bis 2009 geltender Beratervertrag zwischen EADS und der eigentlich Doktor W. gehörenden britischen Firma City Chambers Ltd. geschlossen, in dem ein Erfolgshonorar und regelmäßige Zahlungen vereinbart wurden – eben die inkriminierten acht Millionen Euro.

Berichte erst im Nachhinein

Da der Erstangeklagte und sein Geschäftsführer, der neben ihm vor Gericht sitzt, beispielsweise Berichte zur politischen Lage in Österreich erst nach Vertragsabschluss verfassten, vermutet die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, es habe in Wahrheit nie eine entsprechende Gegenleistung gegeben. Denn als der Beratervertrag abgeschlossen wurde, sei die Kaufentscheidung ja schon festgestanden. Die Angeklagten und ihre Verteidiger widersprechen: Sie hätten sehr wohl Lobbying betrieben und Beratung geleistet.

Dass City Chambers eigentlich Doktor W. gehörte, wusste seine Assistentin, die am zweiten Verhandlungstag einvernommen wird, nicht. "Das war halt ein Unternehmen, mit dem wir zu tun hatten", erinnert sie sich. Ihrer Wahrnehmung nach habe die Firma, bei der sie angestellt war, mit "Immobilien, Energiethemen im arabischen Bereich und Projektentwicklung" zu tun gehabt. "Haben Sie etwas von Lobbying für militärisches Gerät mitbekommen?", fragt der Vorsitzende. Hat die Zeugin nicht.

Steuerberater als Strohgeschäftsführer

EADS-Mann Bergner ist als Zeuge dagegen überzeugt davon, dass Doktor W. die geforderte Leistung als "Berater" und Türöffner, speziell zu Jörg Haider, erbracht habe. "Er war sehr aktiv und zuverlässig. Wir waren sehr zufrieden", lobt er den Erstangeklagten. Er sei damals für EADS International für 30 Länder zuständig und immer auf der Suche nach Kontakten gewesen. Seiner Erinnerung nach sei ihm Doktor W. von Briten empfohlen worden, er habe mit dem Geschäftsführer von City Chambers Ltd. gesprochen. "Dass das ein Steuerberater und in Wahrheit nur der Briefkasten, ein Strohgeschäftsführer war, wussten Sie nicht?", will Böhm wissen. Der Zeuge verneint. Er kann sich aber auch nicht erinnern, dass die Forderung nach einem englischen Vertragspartner von EADS gekommen sei, wie Doktor W. behauptet.

Bergner, der nach Aussagen eines anderen Zeugen stets selbst auf Partys und Bundesheer-Veranstaltungen war, um für den Eurofighter zu werben, sagt auch, Doktor W. habe die EADS-Vorschläge Richtung FPÖ, Kärnten und besonders Haider vermitteln sollen. Schließlich sei bekannt, dass Haider ursprünglich gegen den Jettyp war, aber sehr schnell seinen Standpunkt ändern konnte, wenn er sich davon Kapital versprach. Der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser hatte bei seiner Befragung durch die Ermittler allerdings gesagt, EADS hätte sicher keinen Doktor W. gebraucht, um zu einem Termin bei Haider zu kommen.

Nicht für Vertrag zuständig

Was der Vorsitzende nicht versteht: "Wie kommt es zu dieser Gestaltung des Beratervertrags, wenn die zugrundeliegende Leistung ja schon in den beiden Jahren davor erbracht worden sein muss?", wundert sich Böhm. Bergner muss passen: "Dafür bin ich nicht zuständig. Den Vertrag schließt die Business-Unit. Es ist aber üblich, die Berater ein wenig hinzuhalten. Sie tragen dann das finanzielle Risiko."

Und warum es schriftliche Berichte erst aus der Zeit nach Vertragsabschluss gibt? "Wir wurden regelmäßig durch den französischen Geheimdienst geschult. Es war bekannt, dass unsere Telefone abgehört und unsere Mails überwacht wurden", erklärt der Zeuge dazu. Deshalb war schriftliche Kommunikation unerwünscht und nur persönliche Gespräche üblich. Bei so einem Treffen habe er wohl auch mit Doktor W. die Vertragsbedingungen besprochen, erinnern könne er sich aber nicht mehr.

Geld an Angeklagte, Nachkommen oder Bärental

Ein Vertragsdetail interessiert Beisitzer Georg Olschak: Ob es denn üblich sei, neben dem Erfolgshonorar über Jahre auch eine monatliche Rente zu zahlen und nicht eine Summe auf einmal? Bergner bleibt vage, betont aber, die Rente würde halt an Doktor W. oder seine Nachkommen gehen. "Oder ins Bärental", kommentiert Olschak.

Unklar bleibt auch, wer die Leistungen von City Chambers oder Doktor W. bei der EADS eigentlich kontrolliert hat. Vorsitzender Böhm fasst es schließlich so zusammen: "Diese großen Konzerne sind derart arbeitsteilig konstruiert, dass letztlich niemand verantwortlich ist." Um zu klären, welche Bedingungen für die Geldflüsse es jetzt genau gab, wird dann auf 29. Juni vertagt. (Michael Möseneder, 18.5.2022)