Ein Aktivist der "Letzten Generation" bei einer ähnlichen Protestaktion in Berlin.

Foto: Reuters / Christian Mang

Wien – Aktivistinnen und Aktivisten der "Letzten Generation" haben sich Montagfrüh auf Höhe des Westbahnhofs mit ihren Händen an den Wiener Gürtel geklebt und so beide Fahrtrichtungen blockiert. Zuvor hatten sich dieselben Personen bereits an die Linke Wienzeile geklebt. Fünf von ihnen wurden in Gewahrsam genommen, wie es in einer Aussendung hieß. Gegen Mittag folgte eine Aktion am äußeren Gürtel zwischen Thaliastraße und Josefstädter Straße.

"Wir haben schon alles andere versucht: Petitionen, Demonstrationen, Gespräche mit Politiker:innen. Nichts hat funktioniert, die fossile Zerstörung geht munter weiter. Den Alltag zu stören ist die einzige Möglichkeit, der Wissenschaft noch Gehör zu verschaffen. Warum berichtet niemand darüber, was es heißt, auf einer drei Grad heißeren Welt leben zu müssen? Warum steht in keiner Zeitung, wie viele Milliarden Menschen dadurch aus ihrer Heimat vertrieben werden?", so die Chemikerin Caroline Thurner.

Forderung von Fracking-Verbot

Die "Letzte Generation" fordert seit Tagen die Bundesregierung dazu auf, "sich glaubwürdig zum Erhalt unserer Lebensgrundlagen und damit zur österreichischen Verfassung zu bekennen und als ersten konkreten Schritt für ganz Österreich ein Fracking-Verbot zu verhängen". Sollten diese Forderungen nicht erfüllt werden, haben die Aktivistinnen und Aktivisten eine Fortsetzung und Ausweitung ihres gewaltfreien Widerstands angekündigt.

Dieser folgte auch prompt: Nach ihrer Entlassung aus dem Polizeigewahrsam brachten Aktivisten der "Letzten Generation" gegen Mittag erneut den Verkehr zum Erliegen. Zwei Personen klebten sich dieses Mal mit der Hand auf der Fahrbahn am Äußeren Gürtel zwischen Thaliastraße und Josefstädter Straße fest.

Das Festkleben an der Fahrbahn ist rechtlich schwer zu ahnden: Denkbar wäre laut Polizei das Delikt der Ordnungsstörung und Delikte nach der Straßenverkehrsordnung, wie beispielsweise das Nichtbenutzen des Gehsteiges als Fußgänger. Etwas später kann es dann auch zum Delikt "Nichtbefolgen der Anordnung eines Straßenaufsichtsorgans" kommen, wenn die Fahrbahn nicht freigemacht wird. Wird die Blockade als Versammlung eingestuft, ist auch eine Anzeige nach dem Versammlungsgesetz möglich. Das Lösen von der Fahrbahn wird schonend von der Feuerwehr durchgeführt. (APA, 23.5.2022)