Die AfD geht davon aus, dass die nächste Instanz das Urteil kassieren wird.

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Berlin/Köln – Die rechte Alternative für Deutschland (AfD) geht im Rechtsstreit über eine Beobachtung der Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz in die nächste Instanz: Der Bundesvorstand der Partei hat beschlossen, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem März Berufung einzulegen, wie Parteichef Tino Chrupalla am Mittwoch bestätigte. Zuerst hatte die Zeitung "Die Welt" darüber berichtet.

Das Gericht in Köln hatte am 8. März eine Klage der AfD abgewiesen und entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als sogenannten Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfte der Inlandsgeheimdienst damit Kommunikation der AfD überwachen, V-Leute einsetzen oder andere nachrichtendienstliche Mittel anwenden. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig.

Argumentation des Urteils für AfD "nicht nachvollziehbar"

Die AfD hatte nach eigenen Angaben lange auf die schriftliche Urteilsbegründung warten müssen. Auch diese habe gezeigt, dass die Argumentation der Richter nicht nachvollziehbar sei, sagte ein Parteisprecher der "Welt". Die Einstufung als Verdachtsfall sei "in jeder Hinsicht ungerechtfertigt", weshalb sich die AfD "mit allen Mitteln" dagegen wehren werde. "Wir gehen fest davon aus, dass uns die nächsthöhere Instanz in dieser Hinsicht recht geben wird", sagte der Sprecher. Für die Berufung zuständig ist das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster. (APA, 25.5.2022)