Dem 85-Jährigen Berlusconi wird unter anderem Zeugenbestechung vorgeworfen.

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Rom/Mailand – Im Korruptionsprozess um Silvio Berlusconis sogenannte "Bunga-Bunga-Partys" hat die Anklage für den ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten eine Haftstrafe von sechs Jahren gefordert. In ihrem Plädoyer forderten die Staatsanwälte am Mittwoch in Mailand zudem, Vermögen des viermaligen Regierungschefs und Medienunternehmer in Höhe von 10,8 Millionen Euro zu beschlagnahmen. Dem 85-Jährigen wird in dem Verfahren unter anderem Zeugenbestechung vorgeworfen.

Der Parteichef der mitregierenden Forza Italia muss sich gemeinsam mit 28 anderen Angeklagten im Zusammenhang mit den als "Bunga-Bunga-Partys" bekannt gewordenen Feiern mit jungen Frauen, die mehr als zehn Jahre zurückliegen, verantworten. Der Prozess wird in Italien auch "Ruby Ter" (Ruby drei) genannt, weil es bereits das dritte Verfahren in Folge des 2010 aufgekommenen Skandals ist. Die Bezeichnung geht auf eine Schlüsselperson zurück, eine Escortdame mit dem Spitznamen Ruby Rubacuori (Ruby Herzensbrecherin). Ein Gericht in Siena, wo Berlusconi ebenfalls wegen Korruption angeklagt war, sprach den konservativen Politiker im Oktober 2021 frei. Die Staatsanwalt Siena reichte Rekurs gegen den Freispruch ein. Mit einem Urteil ist nicht vor September zu rechnen. (APA, 25.5.2022)