Arbeitsminister Kocher (ÖVP) bei der Vorstellung der neuen Rot-Weiß-Rot-Karte.

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Wien – Der Gesetzestext zur Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte ist in der Begutachtung größtenteils auf Zustimmung gestoßen. Allgemein begrüßt werden der deutlich leichtere Zugang zum Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Drittstaaten sowie die Vereinfachung entsprechender Bewilligungsverfahren. Kritik gibt es unter anderem für die Differenzierung nach dem Alter bei der Vergabe der Rot-Weiß-Rot-Karte und an den fehlenden Ausführungen zur Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen.

Um die Rot-Weiß-Rot-Karte zu erhalten, müssen Antragstellerinnen und Antragsteller unterschiedlicher Berufs- und Qualifikationsgruppen derzeit bei einer Liste von Voraussetzungen eine bestimmte Punktezahl erreichen, was in vielen Fällen scheitert. Zwar sieht die Reform Lockerungen beim Punktesystem vor, diese gehen dem Österreichischen Seniorenrat allerdings nicht weit genug. Bei der Punktevergabe ist nach wie vor eine Differenzierung nach dem Alter vorgesehen. So gibt es die vollen Punkte für das Alter nur bis zum Altern von 30 Jahren, ab 40 Jahren steigt man mit null Punkten aus. Der Seniorenrat fordert daher die Förderung auch von älteren Fachkräften.

Unterfinanzierte Behörden

Die Landwirtschaftskammer begrüßt die Einführung einer Rot-Weiß-Rot-Karte für Saisonkräfte. Auch die geltende Stammsaisonnier-Regelung werde durch die Adaptierung deutlich aufgewertet und damit die Planungssicherheit für Betriebe wie auch für Saisonniers erheblich verbessert. Personen, die drei Jahre als Saisonniers beschäftigt waren, können künftig zu Stammsaisonniers werden. Wer zwei Jahre als Stammsaisonnier beschäftigt war, kann eine Rot-Weiß-Rot-Karte als Stammmitarbeiter oder Stammmitarbeiterin bekommen.

Zuspruch für die Neuerungen gibt es auch vom Österreichische Rechtsanwaltskammertag (Örak). Allerdings sehen die Vertreter des Örak die vorgeschlagenen Neuerungen nur als einen "weiteren Zwischenschritt" für die Neuregelung des Niederlassungs-, Aufenthalts- und Ausländerbeschäftigungsregimes. Diesbezüglich hieß es in der Stellungnahme des Örak, dass es nicht nur gesetzliche Anpassungen brauche, sondern auch die Bereitstellung ausreichender personeller und finanzieller Ressourcen. Die Unterfinanzierung der zuständigen Behörden führe in weiten Bereichen zu erheblichen Missständen in der Verwaltungspraxis. Auch der Rechnungshof kritisierte die fehlende Abschätzung des finanziellen Mehraufwands durch die Reform.

Lob gab es seitens der Agentur für Bildung und Internationalisierung (OEAD) und der Österreichischen Universitätenkonferenz für die Erleichterungen für Studienabsolventinnen und -absolventen. Hier kommt es künftig zu einem völligen Entfall der Gehaltsgrenzen. Bisher lag die Gehaltsgrenze bei 2.551,50 Euro. Damit seien den Unternehmen Studentinnen und Studenten verloren gegangen, die in Österreich studiert haben, dann aber das Land wieder verlassen mussten. (APA, 27.5.2022)