Tattoos sichtbar zu tragen war dem Kabinenpersonal bei den meisten Airlines bislang verboten.

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Zu den ungeschriebenen Gesetzen der Personenbeförderung in der Luft gehört seit jeher: Allzu auffällig oder gar individuell sollte Kabinenpersonal nicht aussehen. Eine gewisse Uniformität der Flugbegleiterinnen und ihrer männlichen Kollegen ist den Airlines heilig. "Ihr gepflegtes äußeres Erscheinungsbild und Ihr sympathisches und souveränes Auftreten machen Sie zum perfekten Austrian-Markenbotschafter", heißt es zum Beispiel in einer aktuellen Stellenausschreibung der AUA. Bedeutet das etwa, dass Tattoos dem Reich der Ungepflegtheit zugerechnet werden? Mehrheitsfähige Moden ändern sich bekanntlich recht schnell.

Die britische Fluggesellschaft Virgin Atlantic erlaubt ihrem Kabinenpersonal ab sofort, Tattoos zu tragen. Estelle Hollingsworth, Personalchefin von Virgin Atlantic, sagte der britischen Zeitung "The Guardian", dass die Beschränkungen gelockert würden, "weil wir uns auf die Integration und die Förderung der Individualität konzentrieren". Damit sei Virgin Atlantic die erste große Airline, die sichtbare Tätowierungen im Dienst erlaubt. Gesichtstattoos und solche am Hals bleiben aber vorerst weiter unerwünscht.

Personalknappheit

Hintergrund dieser Lockerung ist auch, dass den Airlines seit der Pandemie Personal abgeht. Viele, die ihren Job in diesem Bereich gekündigt haben, wollen wegen der Arbeitsbedingungen nun nicht mehr zurückkehren. Die Flugverbände machen die Ursachen der Personalknappheit bei anderen aus. Die Airlines hätten überdurchschnittlich viele Beschäftigte abbauen müssen, weil sie zu wenig Staatshilfe in der Pandemie erhalten hätten. Das Lohnniveau sei niedrig, was auch an der Liberalisierung des Markts durch die EU liege.

Mehr Flexibilität gegenüber dem Bordpersonal kann aber auch nicht schaden. Josie Hopkins, Flugbegleiterin bei Virgin, sagt etwa: "Dass ich meine Tattoos bei anderen Arbeitgebern stets verstecken musste, fühlte sich ein wenig so an, als hätte ich einen Teil meiner Persönlichkeit verstecken müssen." (red, 2.6.2022)