2007 verschwand die damals dreijährige Maddie. Laut deutschen Ermittlern gibt es viele Hinweise, die für den Verdächtigen als Täter sprechen.

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Braunschweig – Der im Fall Maddie verdächtige Deutsche Christian B. bleibt nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg in Haft. Er hatte sich über einen entsprechenden Beschluss des Landgerichts beschwert, diese Beschwerde wies das Oberlandesgericht nun zurück, berichtete die "Nordwest-Zeitung". Der 45-Jährige sitzt eine mehrjährige Haftstrafe für die Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin im Jahr 2005 im portugiesischen Praia da Luz ab.

"Beweiskette nicht geschlossen"

Rund eineinhalb Jahre nach dieser Tat war die damals dreijährige Madeleine McCann aus einer Apartmentanlage in Portugal verschwunden. Unter bestimmen Voraussetzungen können Verurteilte die Haftanstalt dem Bericht zufolge vorzeitig auf Bewährung verlassen, wenn sie die Hälfte der verhängten Strafe verbüßt haben. Dieser Zeitpunkt sei gekommen, daher habe der Gefangene beim Landgericht einen Antrag gestellt.

Ermittler gehen davon aus, dass der Deutsche Maddie entführte und umbrachte. Es gibt viele Hinweise, aber die Beweiskette ist nicht geschlossen, und es gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung. Das spurlose Verschwinden von Maddie ist nicht der einzige Fall, in dem die Braunschweiger Staatsanwaltschaft gegen B. noch ermittelt. (APA, 2.6.2022)