Ein Tronxy X5SA soll aufgrund eines Defekts überhitzt und zu brennen begonnen haben.

Foto: Tronxy

Neue Elektronikgeräte bekannterer Hersteller sind üblicherweise sicher zu nutzen. Moderne Akkus sind gut gegen Überhitzung gesichert, und auch andere Komponenten werden normalerweise so ausgestaltet, dass bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr entstehen sollte.

Doch bei Ware weniger bekannter Hersteller aus dem Netz sollte man tendenziell vorsichtig sein. Das zeigt auch der Todesfall des US-Amerikaners Calvin Yu. Er starb infolge eines Brandes, der durch einen 3D-Drucker verursacht wurde. Seine Eltern, schreibt "The Register", ziehen nun gegen die chinesische Handelsplattform Alibaba sowie den Hersteller des Geräts vor den San Francisco Superior Court.

3D-Drucker ging laut Feuerwehr in Flammen auf

Die Ereignisse werden in der Klagsschrift (PDF) folgendermaßen geschildert: Im November 2019 kaufte der Sohn von Janice und Hoi Kwong Yu über Alibabas "Aliexpress" einen 3D-Drucker des Modells Tronxy X5SA. Dieser wurde geliefert. Sechs Monate lang war das Gerät dann ohne Zwischenfall in Verwendung.

Am 11. Juni 2020 kam es schließlich zu einem Brand in der Wohnung von Calvin Yu. Der Mann erlitt dabei Verbrennungen, deren Folgen er einen Tag später erlag. Die Feuerwehr von San Francisco nahm Ermittlungen hinsichtlich der Brandursache auf. Mittlerweile liegt ein Bericht vor, in dem der 3D-Drucker als Brandherd identifiziert wurde. Das an eine Steckleiste angeschlossene Gerät soll aufgrund eines nicht näher angeführten, ab Werk bestehenden Defekts überhitzt sein.

Gerät soll trotz Sicherheitsmängeln verkauft worden sein

Bei einem 3D-Drucker, der auch an kalifornische Kunden abgegeben werde, hätten Käufer Grund zur Annahme, Ware zu erhalten, die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards entspricht, argumentieren die Kläger. Neben dem Händler richtet sich ihre Klage auch gegen Shenzhen Tronxy Technologies. Beide beklagten Parteien hätten wissen müssen, dass das Gerät aufgrund seiner Mängel nicht für den Vertrieb geeignet sei, und hätten daher das Risiko eines Schadens für Kunden mutwillig in Kauf genommen.

Während Alibaba selbst auch einen US-Firmensitz betreibt – er befindet sich im kalifornischen Sunnyvale –, könnte sich das Vorgehen gegen Tronxy als komplizierter erweisen. Der 2015 gegründete, mittelmäßig bekannte Hersteller verfügt zwar über eine Seite für US-Kunden nebst Onlineshop, hat aber keinen Standort in den USA. Das Ehepaar Yu wäre hier also auf die Kooperation der chinesischen Behörden angewiesen.

Im nächsten Schritt muss der San Francisco Superior Court nun im Vorverfahren einerseits Alibaba und Tronxy die Möglichkeit einer Stellungnahme einräumen. Andererseits müssen die Kläger noch beziffern, wie hoch ihre Schadenersatzforderungen ausfallen. (red, 10.6.22)