Zuvor hatten Umweltschützer und Gewerkschaften mehrmals Kritik an mangelnden Umweltschutz- und Arbeitnehmerstandards bei EU-Zollvorteilen geäußert.

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Brüssel – In künftigen Handelsabkommen der Europäischen Union wird stärker als bisher die Einhaltung von Klimaschutzstandards und internationalen Arbeitsnormen verlangt. Wie der zuständige EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis am Mittwoch ankündigte, sollen neue Verträge bei Verstößen gegen Kernprinzipien Sanktionen ermöglichen. Konkret könnten demnach Zollvorteile wieder gestrichen werden.

Dombrovskis betonte, dass Strafmaßnahmen lediglich das "letzte Mittel" wären und bei "eklatanten und anhaltenden Verstößen gegen international vereinbarte Normen" verhängt werden sollten. Voraussetzung soll zudem sein, dass ein unabhängiges Expertengremium die Vorwürfe bestätigt.

Reaktion auf Kritik

Die für die EU-Handelspolitik zuständige Europäische Kommission verhandelte zuletzt unter anderem mit Indonesien, Neuseeland und Australien über Freihandelsabkommen. Unterbrochene Gespräche mit Indien sollen am Montag wieder aufgenommen werden.

Umweltschützer und Gewerkschaften hatten in der Vergangenheit wiederholt kritisiert, dass EU-Zollvorteile nicht ausreichend stark an die Einhaltung von grundlegenden Umweltschutzstandards und Arbeitnehmerrechten geknüpft seien. (APA, 22.6.2022)