Das Match EU-Parlament (Bild) gegen EU-Kommission findet nicht statt.

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Luxemburg/Budapest/Brüssel – Das Europäische Parlament verzichtet nun doch auf eine Klage gegen die EU-Kommission wegen einer nicht angewendeten Regel zur Kürzung von EU-Mitteln. Das Parlament habe die 2021 eingereichte Untätigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof zurückgezogen, teilte ein Sprecher am Mittwoch mit.

Hintergrund ist der Anfang 2021 in Kraft getretene sogenannte Rechtsstaatsmechanismus. Dieser sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem gemeinsamen Budget gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen ein Missbrauch des Geldes droht. Die Regierungen in Ungarn und Polen befürchteten, dass das Verfahren vor allem gegen sie eingesetzt werden soll. Sie reichten deshalb Klage gegen die Verordnung beim EuGH ein. Die EU-Kommission wollte daraufhin erstmal das EuGH-Urteil über diese Klagen abwarten, ehe es die Regel anwendet.

Dem EU-Parlament war das zu zögerlich und es reichte besagte Untätigkeitsklage ein. Nachdem der EuGH den Rechtsstaatsmechanismus jedoch für rechtens erklärt hatte, löste der EuGH im April dann ein Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn aus. Er wurde also tätig – damit ist die Untätigkeitsklage nun nicht mehr nötig. (APA, red, 22.6.2022)