Wer zu flott unterwegs ist, wird künftig deutlich gewarnt und eventuell auch gedrosselt.

Foto: AP/Gregorio Borgia

Zwischen Jahresanfang und dem 3. Juli gab es allein heuer bereits 188 Todesfälle bei Unfällen im Straßenverkehr in Österreich, ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Dort waren es laut Innenministerium 157 Todesfälle. Als Hauptursache für solche schweren Unfälle scheint in der Statistik für 2021 "nicht angepasste Geschwindigkeit" auf. Oder anders gesagt: Geschwindigkeitsübertretungen.

Seit 6. Juli ist in der EU allerdings eine neue Vorgabe in Kraft, die hier für Verbesserungen sorgen könnte. Neu in den Handel gelangende Autos müssen Fahrer nun warnen, wenn sie zu flott unterwegs sind.

Warnung für Raser

Zum Einsatz kommen dafür Systeme mit dem Namen "Intelligent Speed Assistance" (ISA). Über Kameraabfrage von Verkehrszeichen oder GPS-Ortung des Navigationssystems ermitteln diese das auf der genutzten Straße gerade gültige Geschwindigkeitslimit. Überschreitet ein Fahrer dieses, so wird er darauf hingewiesen. Die Warnung kann auf verschiedene Art erfolgen, nämlich akustisch per Alarmton oder Hinweis, visuell am Dashboard oder auch haptisch, etwa durch eine Vibration im Lenkrad oder Widerstand im Gaspedal.

In manchen Ausführungen, abhängig von Hersteller und Fahrzeugmodell, ist auch eine automatische Drosselung vorgesehen, wenn der Lenker oder die Lenkerin nach der Warnung das Tempo nicht selbst reduziert. Allerdings kann der Geschwindigkeitsassistent auch manuell übergangen werden.

Erweiterte Müdigkeitserkennung

Das Update für die General Safety Regulation der EU bringt auch andere Neuerungen für Autos, die in den Handel kommen. So soll ein verpflichtendes Müdigkeitswarnsystem erkennen, wenn der Person hinter dem Steuer das Abgleiten in den gefährlichen Sekundenschlaf droht. Die Bewertung wird anhand der Beobachtung der Lenk-, Augen- und Lidbewegungen vorgenommen.

Per akustischem und visuellem Hinweis wird zu einer Pause geraten, wenn Müdigkeit diagnostiziert wird. Manche Systeme bieten zudem eine Änderung der Beleuchtung und stärkere Frischluftzufuhr als Gegenmaßnahmen an. Auch hier bleibt es aber Fahrerin oder Fahrer überlassen, ob man auf die Warnung Rücksicht nimmt. Eine verpflichtende Pause gibt es nicht. (gpi, 6.7.22)