Ab 31. August nicht mehr in der Bibliothek der Playstation-Network-Nutzer: "John Wick".

Foto: Summit Entertainment

Der japanische Konzern Sony betreibt zwar eine eigene Filmfirma, doch beim Streaming von Bewegtbild wollte sich der Erfolg mit der eigenen Playstation-Plattform nie so recht einstellen. Deren Zukunft liegt im Gamestreaming und dem Spieleabo Playstation Plus. Im vergangenen Jahr hat das Unternehmen seinen Ausstieg aus dem Videostreaminggeschäft angekündigt. Bald darauf schloss der digitale Shop für diese Inhalte seine Pforten.

Der Strategiewechsel wird für Bestandskunden aber bald ärgerliche Konsequenzen haben. Denn viele der bisher angebotenen Werke stammen nicht von Sony selbst, sondern wurden von anderen Anbietern lizenziert, mit unterschiedlicher geografischer Abdeckung und Nutzung.

Über 300 Titel verschwinden

In Österreich und Deutschland verschwinden mit 31. August über 300 Titel aus den digitalen Bibliotheken der Nutzer, berichtet das Portal 4KFilme. Und zwar auch bei jenen, die die Filme eigentlich "gekauft" haben. Betroffen sind dabei auch zahlreiche bekannte Filme und Serien, darunter "John Wick", "American Gods", "The Crow", die "Saw"-Reihe, "Hunger Games" oder "Apocalypse Now". Die komplette Liste findet sich auf einer eigens eingerichteten Infoseite.

Der Fall ist ein weiteres Beispiel dafür, dass das Wort "kaufen" im Zeitalter der onlinebasierten Inhaltsbereitstellung nicht unbedingt das bedeutet, was man traditionellerweise erwartet. Nämlich, dass man einem Anbieter Geld gibt und dafür ein Produkt erhält, das ins private Eigentum übergeht.

"Persönliche" Abspiellizenz

Ein Blick in die Geschäftsbedingungen offenbart, dass man beim Kauf eines Filmes über die Playstation-Plattform keine digitale Kopie des Filmes erwirbt, sondern lediglich eine "persönliche Lizenz" zum Abspielen einer solchen. Bereitgestellt wird diese aufgrund eines von Sony mit der Produktionsfirma Studio Canal abgeschlossenen Lizenzvertrages. Zwar beschreibt der Konzern die Umstände nicht genauer, doch offenbar läuft dieser – oder eine darin enthaltene Vereinbarung mit Bezug auf die Weiterlizenzierung an Streamingkunden – mit Ende August aus.

Mit einer Rückerstattung können Betroffene allerdings nicht rechnen. Auf der Infoseite macht das Unternehmen jedenfalls keinerlei Angaben über eine etwaige Entschädigung. Kunden müssen sich also gekaufte Inhalte bei einem anderen Anbieter neu besorgen. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte dort kaufen, wo eine unbegrenzt offline abspielbare Downloadversion angeboten wird, oder das jeweilige Werk auf einem physischen Datenträger erwerben und dessen Inhalte als digitale Privatkopie sichern. (gpi, 11.7.2022)