Sicherheitstipp von willhaben.at: "Tun Sie nichts, was sie nicht auch auf einem Flohmarkt tun würden."

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Aktuell erreichen die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich vermehrt Anrufe von Konsumentinnen und Konsumenten, die auf der Kleinanzeigenplattform Willhaben etwas verkaufen wollten und dann Opfer von Phishing Attacken wurden.

Laut der Arbeiterkammer nutzen die vermeintlichen Käufer das Portal, um an sensible Daten zu kommen und dann eine betrügerische Kontoabbuchung durchzuführen. "Verschiedene Betrugsmaschen führen immer wieder zum selben Ergebnis – am Ende stehen die Verkäufer mit einem leergeräumten Konto da", so die AK-Konsumentenschützerinnen.

Keine Bekanntgabe von sensiblen Daten an Käufer

Will man auf Willhaben etwas verkaufen, dann ist es zu keinem Zeitpunkt nötig, dem Interessenten irgendwelche sensiblen Daten wie Zugangsdaten von Online-Banking, Passwörter, Kreditkartendaten inklusive dem dreistelligen Sicherheitscode oder PIN bekanntzugeben.

Wenn mit dem Käufer eine Vorabüberweisung als Bezahlung vereinbart wurde, dann ist es ausreichend, den IBAN bekannt zu geben. "Vergewissern Sie sich aber bereits im Vorfeld, ob es sich um einen seriösen Käufer handelt und dieser tatsächlich an dem Geschäft interessiert ist. Beachten Sie auch die Warnhinweise auf der Homepage von Willhaben", so die AK-Expertinnen.

Keine aktive Überweisung tätigen oder autorisieren

Fordert ein Käufer, der eigentlich bei etwas kaufen möchte, den Verkäufer auf eine Überweisung zu tätigen – behauptet wird gerne als Testzweck oder für Portokosten – dann sollte man hellhörig werden und den Kontakt sofort abbrechen.

Keinesfalls sollte man auf Links, die der vermeintliche Käufer zusendet klicken oder Freigaben für eine Überweisung geben, die Sie im Zuge eines Verkaufes auf dem Handy landen.

Was tun, wenn sensible Daten bekannt gegeben wurden oder man schon Opfer eines Betruges wurde? "Kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Bank und lassen Sie Ihr Konto und/oder Ihre Karte sperren, damit nicht noch weitere Abbuchungen vorgenommen werden können. Erstatten Sie eine Betrugsanzeige bei der örtlichen Polizei und informieren Sie auch die Verkaufsplattform Willhaben über den Vorfall. Falls Sie eine Kopie eines Ihrer amtlichen Lichtbildausweise an den vermeintlichen Käufer übermittelt haben, kann dies einen Missbrauch Ihrer persönlichen Daten für einen weiteren Betrug zur Folge haben. Lassen Sie daher dieses Dokument sperren und beantragen Sie ein neues Dokument", rät die Arbeiterkammer.

Nicht weglocken lassen

Bei Willhaben ist man sich des Problems bewusst, wie Sprecher Michael Gawanda im Gespräch mit dem STANDARD betont. Das größte Problem entstehe immer dann, wenn vermeintliche Käufer die Nutzer von der Plattform weglocken. Meistens versuchen die Betrüger die Kommunikation auf Messengerdienste wie Whatsapp umzuleiten um den Verkäufern dann Links zu Phishing-Seiten unterzujubeln. "In unserem eigenen Nachrichtensystem werden genau deshalb externe Links gesperrt", erklärt Gawanda.

Mittlerweile ist man bei Willhaben auch dazu übergegangen Handynummern der Nutzer auszublenden um Betrügern ihr Geschäft zumindest ein wenig zu erschweren. Hat man doch einmal Nummern ausgetauscht rät Gawanda den vermeintlichen Käufer anzurufen, statt Textnachrichten zu schreiben: "Es lohnt sich im Zweifel zu checken, ob auf der anderen Seite ein echter Mensch steht." Grundsätzlich gilt: "Tun Sie nichts, was sie nicht auch auf einem Flohmarkt tun würden. Dort geben Sie einem Verkäufer ja auch nicht Ihr Passwort." (pez, 23.7.2022)