E-Scooter sind im Stadtbild mittlerweile allgegenwärtig.

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Der Einspruch gegen eine Strafe wegen Trunkenheit am Steuer hat sich für einen deutschen Millionär nicht ausgezahlt. Eher im Gegenteil: Wie mehrere deutsche Medien berichten, muss er nach einer Fahrt mit dem E-Scooter unter Alkoholeinfluss statt 1.500 nun 80.000 Euro Strafe bezahlen.

Der Mann war mit 1,3 Promille Alkohol im Blut in Hamburg unterwegs gewesen. In Deutschland ist das eine Straftat, die mit mindestens neun Monaten Führerscheinentzug und einer Geldstrafe geahndet wird. Nachdem ihn die Polizei aus dem Verkehr gezogen hatte, schätzte die Staatsanwaltschaft sein Vermögen und verhängte zunächst per Strafbefehl eine Geldstrafe in der Höhe von 1.500 Euro gegen ihn.

Da der Mann, der mit seinem Unternehmen Millionen verdiente, Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte, ging die Angelegenheit allerdings vor das Amtsgericht Hamburg. Dort wurde die Strafe auf Basis seines wahren Einkommens bemessen. Jetzt muss er 80.000 Euro bezahlen. "Eine Strafe muss spürbar sein", sagte die zuständige Richterin laut NDR.

Strafhöhe in Tagessätzen

Geldstrafen werden im gerichtlichen Strafrecht sowohl in Deutschland als auch in Österreich nach sogenannten Tagessätzen bemessen. Das soll gewährleisten, dass Strafen je nach Einkommen dieselbe Wirkung erzielen.

Zunächst bestimmt dabei das Gericht einen Tagessatz, der sich an den sozialen Verhältnissen, Einkünften und Unterhaltspflichten der jeweiligen Person orientiert. In Österreich variiert die Höhe zwischen vier und 5.000 Euro. Als Strafe selbst wird dann je nach Delikt und Schweregrad eine bestimmte Anzahl an Tagessätzen verhängt. Wer zum Beispiel mit einem Tagessatz von 50 Euro pro Tag eingestuft wird, muss bei einer Strafe von 20 Tagessätzen insgesamt 1.000 Euro bezahlen.

Alkoholverbot bei E-Scootern

E-Scooter mit einer höchstzulässigen Leistung von 600 Watt und einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h sind in Österreich ähnlich wie Fahrräder klassifiziert. So ist es etwa verboten, während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren. Für Alkohol gilt eine zulässige Höchstgrenze von 0,8 Promille.

Im Gegensatz zu Deutschland ist Trunkenheit am Steuer in Österreich aber kein Strafdelikt, sondern ein Verwaltungsdelikt, weshalb bestimmte, fixe Strafrahmen vorgesehen sind. Wer mit 0,8 bis 1,2 Promille im Blut erwischt wird, dem droht eine Geldbuße zwischen 800 und 3.700 Euro. Ab 1,2 Promille erhöht sich der Strafrahmen auf 1.200 bis 4.400 Euro, ab 1,6 Promille auf 1.600 bis 5.900 Euro.

Ein derart hohe Strafe wie im aktuellen Fall aus Deutschland wäre in Österreich also derzeit nicht möglich. Anderes gilt freilich, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder bei einem Unfall. (japf, 29.7.2022)