Auf Telegram kursieren auch bösartige Reaktionen zum Tod von Ärztin Lisa-Maria Kellermayr.

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Nicht überall hat der Tod von Lisa-Maria Kellermayr Bestürzung ausgelöst: In jenen überwiegend rechtsextremen Telegram-Gruppen, in denen seit Monaten gegen die Landärztin Stimmung gemacht wurde, herrschen seit Freitag vor allem Genugtuung und Schadenfreude. "Jetzt kann sie niemandem mehr schaden", schrieb ein anonymer User – und diese Denke fasst zusammen, was viele der sogenannten Querdenker über den Suizid der Ärztin empfinden.

Wobei manche schon fleißig am Erfinden und Verbreiten von Verschwörungstheorien arbeiten, was ja eine Spezialität dieses Milieus darstellt. Da ist die völlig abstruse Rede von einer Impf-Überdosis oder davon, dass Kellermayr sich schuldig gefühlt habe, so viele Menschen geimpft zu haben. Ebenso wird über die Angst vor Klagen angeblicher "Impfopfer" spekuliert.

Solche zynischen Aussagen verbreitete etwa der AfD-Politiker Harald Laatsch, der für die deutsche Rechts-außen-Partei im Berliner Abgeordnetenhaus sitzt. Auch Szenegrößen wie der flüchtige Attila Hildmann meldeten sich abwertend zu Wort.

Strafrecht greift nicht mehr

Die posthume Hetze gegen Kellermayr passiert nicht nur online, am Samstag nutzte ihren Suizid auch ein Redner einer Impfgegner-Demo in Wien für seine wissenschaftsfeindliche Propaganda.

Strafbar ist das mittlerweile nicht mehr: Ein Paragraf, der die Ehre des Verstorbenen schützt, wurde abgeschafft, erklärt Verfassungsrichter und Rechtsanwalt Michael Rami auf Anfrage des STANDARD. Allerdings könnten enge Verwandte oder andere, die Kellermayr sehr nahestanden, zivilrechtlich gegen Hasspostings vorgehen und somit die sogenannten postmortalen Persönlichkeitsrechte verteidigen, sagt Rami. Das könnte auch Spekulationen über Motive für den Suizid umfassen, sagt die Medienanwältin Maria Windhager, die auch den STANDARD vertritt. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte wirke fortdauernd, aber auch Angehörige seien in ihrem "guten Andenken" an Verstorbene geschützt.

Das Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter, das nach bedrohlichen E-Mails gegen Kellermayr aufgenommen wurde, bleibt vom Tod der Ärztin jedenfalls unberührt, hier ermittelt weiter die Staatsanwaltschaft Wels. (fsc, 1.8.2022)