Die Eltern des betroffenen Buben.

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Im Fall des im Koma liegenden zwölfjährigen Archie haben die Eltern des Buben nun seine Überstellung in ein Hospiz beantragt. Im April war der Bub im Haus der Familie im britischen Southend-on-Sea verunglückt und hatte sich schwere Hirnverletzungen zugezogen. Seither befindet er sich im Royal London Hospital. Die behandelnden Ärzte sehen keine Chance auf Besserung und hatten beantragt, die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden.

Dagegen gingen die Eltern gerichtlich vor. In letzter Instanz wies der britische Supreme Court am Dienstag ihren Antrag auf Fortführung der lebenserhaltenden Maßnahmen ab. Den Buben an den Geräten zu belassen würde nur sein "Sterben verlängern". Kurz vor der geplanten Abschaltung der Geräte richteten sich die Eltern darum am Mittwoch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Da der Gerichtshof vom Europarat und nicht von der EU eingerichtet wurde, gilt seine Rechtsprechung auch in Großbritannien.

Kein Rechtsweg mehr möglich

Am späten Mittwochabend entschied der EGMR dann, die von den Eltern beantragte einstweilige Verfügung nicht auszusprechen. Damit sind alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Die Eltern beantragten nun, den Buben in ein Hospiz zu bringen, damit er in einer ruhigen Umgebung versterben kann. Doch ob diesem letzten Antrag am High Court in London stattgegeben wird, ist fraglich. Laut dem Krankenhausbetreiber ist der Zustand des Buben zu schlecht, um ihn auch nur kurze Strecken transportieren zu können. (rio, 4.8.2022)