Hier finden Sie kein WC, sondern die Bildunterschrift.

Foto: APA/dpa-Zentralbild/Sebastian Willnow

Telfs – Ein Paar aus Telfs in Tirol hat für die Reinigung einer verstopften Toilette einen vierstelligen Euro-Betrag bezahlt. Die Polizei ermittelt wegen Sachwuchers. Eine 47-jährige Österreicherin und ein 37-jähriger Österreicher hatten Samstagmittag im Internet einen Sanitärnotdienst gesucht, da die Toilette verstopft war. Am Nachmittag erschien dann ein Techniker, welcher lediglich einen Pümpel bei sich hatte und das WC nach rund 15 Minuten wieder freibekam.

Dafür stellte der Mann einen vierstelligen Euro-Betrag in Rechnung, welcher von den überrumpelten Bewohnern bezahlt wurde. Als später Bedenken über die Höhe der Rechnung aufkamen, verständigten sie die Polizei. Bereits im Juli 2022 hatte ein Sanitärnotdienst das verstopfte WC repariert. Damals wurde ein hoher dreistelliger Eurobetrag in Rechnung gestellt, teilte die Polizei in einer Aussendung mit.

Der Sachwucher-Paragraph 155 im Strafgesetzbuch besagt, dass jemand, der "gewerbsmäßig die Zwangslage, den Leichtsinn, die Unerfahrenheit oder den Mangel an Urteilsvermögen eines anderen dadurch ausbeutet, dass er sich oder einem Dritten für eine Ware oder eine andere Leistung einen Vermögensvorteil versprechen oder gewähren lässt, der in auffallendem Missverhältnis zum Wert der eigenen Leistung steht, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen ist". (APA, 7.8.2022)