Für die Unterstützungserklärungen gibt es eine kleine Nachfrist – und zwar voraussichtlich bis zum 6. September um Mitternacht.

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Wien – Am kommenden Dienstag startet für die Bewerber um die Bundespräsidentschaftswahl das Sammeln der Unterstützungserklärungen. Denn um bei der Wahl antreten zu können, muss jeder Kandidat bis 2. September mindestens 6.000 solche Erklärungen vorlegen. Jeder, der am "Stichtag", dem 9. August, stimmberechtigt ist, kann für jeweils nur einen Österreicher (älter als 35 Jahre) eine Unterstützungserklärung abgeben.

Damit diese Unterschrift gültig ist, müssen Unterstützungswillige persönlich aufs Gemeindeamt beziehungsweise Magistrat gehen. Dort kann man dann ab dem "Stichtag" (der 61. Tag vor der Wahl und damit der 9. August) seine Erklärungen beglaubigen lassen. Die unterschriebenen Unterstützungserklärungen müssen dann entweder per Post oder auf anderem Weg an den sogenannten Zustellungsbevollmächtigten des jeweiligen Kandidaten überbracht werden. Dieser muss die Erklärungen spätestens beim "Einreichschluss" am 2. September (17 Uhr) der Bundeswahlbehörde vorlegen – gemeinsam mit dem Wahlvorschlag sowie einem Kostenbeitrag in Höhe von 3.600 Euro.

Keine Hürde für Van der Bellen und Rosenkranz

Es gibt aber auch eine kleine Nachfrist – und zwar voraussichtlich bis zum darauffolgenden Dienstag (6. September, Mitternacht). Auslandsösterreicher können ihre Unterstützungserklärung vor einer Vertretungsbehörde unterschreiben (und dann dem Wahlwerbenden zukommen lassen).

Die über die Zahl von 6.000 hinausgehende Unterstützeranzahl hat ebenso wenig Bedeutung wie der Zeitpunkt, wann der Kandidat seinen Wahlvorschlag einreicht – abgesehen von einem erhofften "Werbewert". Denn die Reihung am Stimmzettel erfolgt bei der Bundespräsidentenwahl nach dem Alphabet.

Für den wieder kandidierenden Amtsinhaber Alexander Van der Bellen sowie für FPÖ-Kandidat Walter Rosenkranz, dessen Partei als einzige der Nationalratsfraktionen einen Kandidaten nominiert hat, wird das Überschreiten der 6.000-er Marke wohl keine Hürde darstellen.

Werben auf sozialen Medien

Chancen, die 6.000 zu überspringen, haben wohl auch weitere Kandidaten. MFG-Chef Michael Brunner kann auf ein bestehendes Netzwerk zugreifen, Bierpartei-Gründer und "Turbobier"-Sänger Dominik Wlazny (alias "Marco Pogo") bewies bereits bei der Nationalratswahl in Wien 2019, dass die Bierpartei antreten kann (ebenso in Wien bei den Landtags-und Gemeinderatswahlen 2020). Und Ex-FPÖ- beziehungsweise BZÖ-Politiker Gerald Grosz kann auf zahlreiche Follower in den sozialen Medien zählen – müsste diese allerdings ebenfalls dazu bringen, aufs Gemeindeamt zu gehen.

In den sozialen Medien hat bereits das Werben um die Unterstützungserklärungen begonnen. "Ich bitte Sie sehr um diese Unterstützung", appelliert Van der Bellen in einem Video. In einem humoristischer angehauchten weiteren Kurzfilm rührt auch Marco Pogo schon die Werbetrommel. In dem Video agiert er als Starter für einige Läufer, wobei einer davon einen Frühstart produziert und auf den Einwand des Kandidaten, dass es erst am Dienstag losgeht, erklärt: "aber ich kann`s nicht mehr erwarten." Und auch Gerald Grosz wirbt eifrig auf seiner am Samstag kurzfristig gesperrten Facebookseite. Weniger schrill ersucht auch der FPÖ-Kandidat Walter Rosenkranz auf seiner Internetseite die Unterstützungserklärung für ihn zu unterschreiben.

Schwierig für Marschall und Wabl

Schwieriger wird es für die Kandidaten kleinerer Initiativen und für die zahlreichen Einzelkämpfer, die bisher Interesse an einer Kandidatur kundgetan haben. Zu den bekannteren unter ihnen zählt Robert Marschall, der bei der EU-Wahl 2014 als Spitzenkandidat mit der Liste "EU-Stop" fast 78.000 Wähler ansprach. Freilich: Die Hürde für die Kandidatur zur Bundespräsidentschaftswahl hat er trotz mehrmaliger Versuche noch nie genommen – ebenso wenig der pensionierte Richter Martin Wabl: Er versucht heuer zum fünften Mal den Sprung auf den Hofburg-Stimmzettel. (APA, red, 7.8.2022)