In Osttirol lebt ein Wolfsrudel, dessen Elterntiere zum Abschuss freigegeben wurden. Das sorgt für heftige Kritik, selbst unter Wolfsgegnern.

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Innsbruck – Der Abschussbescheid für das Wolfspärchen im Osttiroler Lavant sorgt weiter für Diskussionen. Seit am Dienstag bekannt wurde, dass die beiden Wölfe bereits Nachwuchs haben und somit ein erstes Rudel im österreichischen Alpenraum ansässig ist, hat die Debatte im Vorfeld der Landtagswahl Fahrt aufgenommen.

Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) betonte, dass man trotz Rudelbildung den Abschussbescheid nicht zurücknehmen werde, weil die DNA der beiden Tiere im Zuge des Risses eines 300 Kilogramm schweren Ochsen nachgewiesen wurde und somit eine neue Qualität der Gefährdung erreicht sei. Zudem habe man ein Rechtsgutachten eingeholt, das den Bescheid ebenfalls stütze. Der WWF wiederum kündigte Beschwerde an, weil man den Abschuss der Elterntiere juristisch und moralisch für nicht vertretbar hält.

Kritiker gegen Abschuss

Auch der Verein Weidezone Tirol, das Sprachrohr der Wolfskritiker und Almbauern, spricht sich gegen den Abschuss des Muttertiers aus und übt scharfe Kritik an Geisler sowie der Landesregierung. Obmann Stefan Brugger wirft ihnen "Showpolitik" im Vorfeld der Landtagswahl vor, die letztlich der Sache nur schade: "Das Land muss endlich richtige Schritte setzen: Änderung des Jagdgesetzes, Ausrufung einer Zonierung und Verordnungen statt Bescheide. Ein Muttertier zu schießen ist nicht die Lösung, sondern Wasser auf die Mühlen von WWF und NGOs."

Brugger legt Wert auf die Feststellung, dass Weidezone Tirol kein "Verein von Extremisten ist, die den Wolf ausrotten wollen". Vielmehr wolle man ihn zurückdrängen und durch Einteilung des Lebensraums in Zonen Gebiete definieren, wo der Wolf beziehungsweise wo Nutztiere Schutz genießen. Von der Politik und Bauernvertretern fühle man sich im Stich gelassen. Brugger verweist auf andere Länder wie Skandinavien, Frankreich oder die Schweiz, wo man im Umgang mit den Wölfen schon viel weiter sei.

Schweizer Lösungen

Tatsächlich bestätigt Christian Stauffer von der Stiftung Kora für Raubtierökologie und Wildtiermanagement, dass unsere westlichen Nachbarn, wo bereits mindestens 16 Wolfsrudel nachgewiesen wurden, anders geführt werden. Die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer hat im Rahmen eines nationalen Referendums vor rund zwei Jahren dagegen gestimmt, dass die einzelnen Kantone selbst den Wolfsbestand regulieren dürfen.

Durch die Gründung von Rudeln habe sich die Lage in manchen Regionen beruhigt oder zumindest verändert, da dort, wo Rudel ansässig sind, keine umherstreifenden Einzelgänger mehr anzutreffen sind. Allerdings, so Stauffer, könne es auch mit Rudeln zu Problemen kommen. Wobei es dann einfacher sei, darauf zu reagieren und Maßnahmen zu treffen, etwa durch Besendern eines Wolfes, um Schwachstellen im Herdenschutz auszumachen.

Rinder fielen Wölfen zum Opfer

Zuletzt sind die Wölfe aber auch in der Schweiz wieder in den Fokus einer Debatte gerückt. Denn im Jura und in Graubünden kam es zu Rissen von Rindern, auch zwei Mutterkühe waren betroffen. Aktuell läuft nun wieder ein Gesetzgebungsprozess, im Zuge dessen eine präventive Regulierung der Wolfspopulation angedacht wird. Sprich, man darf ohne konkreten Rissnachweis vorsorglich eingreifen. Etwa wenn ein Wolf oder Rudel problematisches Verhalten an den Tag legt – wie keine oder zu wenig Scheu vor Menschen.

Für Weidezonen-Obmann Brugger ist die Bürokratie, die hierzulande einem Abschussbescheid vorangeht, zu schwerfällig und daher nicht praktikabel: "Bis ein Riss per DNA-Probe zugeordnet werden kann und letztlich basierend auf mehreren solchen Zuordnungen ein Abschussbescheid erlassen wird, vergehen Wochen bis Monate." Bis dahin sei der problematische Wolf meist längst weg.

In der Schweiz sei es Konsens, sagt Stauffer, dass es nicht ohne eine Regulierung geht. Aber zugleich sollte "jedes Alpenland seinen Beitrag zum Erhalt der Wölfe leisten". Im Fall von Österreich, das von Ländern mit Wolfspopulationen umringt ist, von "wolfsfrei" zu sprechen, hält er für unrealistisch: "Die Frage ist: Mit welchem Aufwand und welchen Methoden will man so etwas erreichen? Abschüsse allein würden dazu nicht ausreichen."

Landesumweltanwalt ruft zu Sachlichkeit auf

Tirols Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer schaltete sich am Mittwoch ebenfalls mit einer Aussendung in die Diskussion ein: "Der geltende europäische Rechtsrahmen räumt dem nationalen Gesetzgeber die Möglichkeit ein, um im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen die Entnahme von Tieren zu ermöglichen. Aufgrund der aktuellen Sachlage umfasst die Abschussgenehmigung jedoch offensichtlich Wolfseltern mit mehreren Welpen. Sollten diese Wolfseltern derzeit entfernt bzw. getötet werden, ist davon auszugehen, dass die tierschutz- und umweltrechtlich streng geschützten Jungtiere qualvoll zu Tode kommen."

Kostenzer sagte, "die derzeitige rechtliche Ausnahmeregelung – sowohl die Gefährdungsverordnung als auch die Bescheidbewilligung – berücksichtigen diesen Umstand jedoch nicht". Im Fall einer Tötung dieser Elterntiere werden sich die Verantwortlichen wohl den zu erwartenden strafrechtlichen Konsequenzen zu stellen haben, warnt Kostenzer. Der Landesumweltanwalt ruft daher zu einer "Rückkehr zur Sachlichkeit, zur Verhältnismäßigkeit und zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben" auf. (Steffen Arora, 11.8.2022)